Steuerermäßigung

MwSt: Sanacorp fordert Kurswechsel

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Berlin -

Ab kommendem Jahr soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auch für Damenhygiene-Artikel gelten. Die Sanacorp begrüßt die Initiative, fordert jedoch eine entsprechende Regelung auch für Arzneimittel.

Aus Sicht der Sanacorp ist die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Tampons, Binden & Co. ein „überfälliger und richtiger Schritt, der dennoch erneut viel zu kurz greift und daher höchstens als Symbolpolitik zu bezeichnen ist“. Denn im Gegensatz zu vielen trivialen Dingen mit ermäßigtem Steuersatz – etwa Schnittblumen oder frische Adventskränze – gelte immer noch der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf lebenswichtige Arzneimittel. Diese seien sogar mit dem dritthöchsten Satz in der gesamten EU belegt, nur in Dänemark und Bulgarien lägen sie noch höher.

Der ermäßigte Prozentsatz solle Verbraucher entlasten; aus diesem Grund gelte er vor allem für Grundnahrungsmittel, damit diese auch für Menschen bezahlbar blieben, die finanziell nicht so gut gestellt seien. „Dass dies für Arzneimittel nicht gilt, die ebenso wie Lebensmittel zweifelsohne zu den elementaren Grundbedürfnissen der Menschen gehören, ist nicht nachvollziehbar“, so Vorstandschef Dr. Herbert Lang. Das Beharren auf dem vollen Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel sei weder verständlich noch akzeptabel. „Der Gesetzgeber muss hier dringend einen längst überfälligen, substanziellen Kurswechsel vornehmen und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Arzneimittel verfügen.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte eine entsprechende Ergänzung des Jahressteuergesetzes vorgelegt: „Viele Frauen haben sich dafür stark gemacht. Wir bringen das jetzt auf den Weg.“ Mehr als 180.000 Menschen hatten in den vergangenen Jahren eine Petition zur „Tampon Tax“ im Internet unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“ unterschrieben.

Der Bundesrechnungshof sieht die geplanten Veränderungen dagegen kritisch. „Der Wildwuchs bei der ermäßigten Umsatzsteuer gehört durchleuchtet, muss ganz grundsätzlich angegangen werden, bevor neue Ausnahmen zugelassen werden“, sagte Präsident Kay Scheller dem Handelsblatt.

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