Masern und Mumps

Gutachter sieht keinen Nachweis von Impfschaden

, Uhr aktualisiert am 25.04.2023 14:31 Uhr
Celle -

In einem Verfahren um die Anerkennung eines mutmaßlichen Impfschadens sieht ein Gutachter keinen Nachweis einer Erkrankung infolge einer Impfung gegen Masern und Mumps. Der Neurologe wurde am Dienstag im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle von der Kammer und den Klägern befragt. Geklagt hatten Eltern, deren Sohn bereits 1983 im Alter von zwei Jahren die Impfung erhalten hatte. Der Junge erlitt den Eltern zufolge ein Jahr später einen ersten Krampfanfall, hinzu kamen Unkoordiniertheit und vermehrte Ermüdbarkeit. Er starb 2014 im Alter von 33 Jahren, seine Eltern führen seine Erkrankung auf die Impfung zurück.

Das Gehirn des 33-Jährigen wurde nach seinem Tod entnommen und untersucht. Laut einem Gutachten aus dem Jahr 2018 waren darin Überreste eines Masernvirus nicht nachweisbar. Auch andere frühere Sachverständige sahen keine Hinweise auf einen Impfschaden.

Die Eltern des Verstorbenen hatten dem Gericht zufolge schon in der Vergangenheit eine Vielzahl von Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren angestrengt. Sie beklagten in der Verhandlung, dass das Gehirn falsch aufbewahrt worden sei. Die Mutter forderte zudem ein neues Gutachten, die Aussagen des Neurologen seien medizinisch nicht haltbar.

Das Gericht wollte voraussichtlich noch am Dienstag seine Entscheidung verkünden. Die Kammer hat zu entscheiden, ob ein Hirnschaden als Schädigungsfolge der Impfung festzustellen und dem Verstorbenen eine Beschädigtenrente zu gewähren ist.

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