Bundeskartellamt

Mundt: Rabattverträge führen zu Oligopolen

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Berlin -

Das Bundeskartellamt will die Marktmacht der Krankenkassen bei den Rabattverträgen beschränken: „Auf lange Sicht droht durch die Machtbündelung der Kassen auch bei den Anbietern ein Oligopol weniger großer Pharmaunternehmen. Kleinere Arzneimittelfirmen fielen dann schnell durch den Rost. Und die niedrigen Preise wären nur ein Strohfeuer“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

 

Das Bundeskartellamt setze der Bündelung von Marktmacht bei der Aushandlung von Rabattverträgen deshalb „gewisse Grenzen“, so Mundt. „Gäbe es die Grenzen nicht, könnten zum Beispiel alle Ortskrankenkassen mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent zusammen ausschreiben“, sagte der Kartellamtschef.

Tatsächlich schreiben die AOKen ihre Rabattverträge schon heute gemeinsam aus. Federführend tätig ist die AOK Baden-Württemberg. Um den vergabrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, wurde das Bundesgebiet in Regionallose aufgeteilt, zuletzt waren es acht. Jeweils ein Hersteller pro Wirkstoff erhält einen exklusiven Zuschlag. In der Praxis setzt sich bei der Mehrzahl der Wirkstoffe ein Hersteller in allen Losgebieten durch – und erhält damit rund 40 Prozent des betroffenen Wirkstoffmarktes exklusiv.

Mundt wünscht sich außerdem, dass die Krankenkassen mehr wie Unternehmen behandelt werden: „Die Kassen stehen untereinander im Wettbewerb um die Versicherten und treffen unternehmerische Entscheidungen, um sich gegen andere Krankenkassen möglichst gut zu behaupten“, sagte er gegenüber der FAZ. Die geplante Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle aus seiner Sicht wieder klare Verhältnisse herstellen, nachdem Urteile der Sozialgerichte die Grenzen verwischt hätten.

 

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