Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der Sanierungsbehandlung von multiresistenten Keimen (MRSA) befassen soll. Die Experten sollen klären, inwieweit die Krankenkassen dabei die Kosten übernehmen müssen. Dazu sollen auch konkrete Fälle bestimmt werden, in denen OTC-Arzneimittel abgerechnet werden können.
Im November soll der Abschlussbericht vorgelegt werden. Experten verschiedener Gremien und Unterausschüsse sollen bis dahin sämtliche Themen zusammentragen, die für die MRSA-Dekolonisation eine Rolle spielen. Dabei könnte es unter anderem um die Frage gehen, inwieweit die Kassen Kosten von bestimmten Shampoos, Mundspülungen, Seifen oder Rachensprays auch für pflegende Angehörige oder pflegendes Personal übernehmen, so der Sprecher des G-BA.
MRSA-Keime kommen in der Natur häufig vor. Bis zu 30 Prozent aller Menschen tragen den Keim, ohne dass sich Krankheitssymptome zeigen. Besonders der Nasen- und Rachenraum dient als Reservoir. Bei immungeschwächten Patienten kann der Keim zu Hauterkrankungen und Muskelerkrankungen führen. Auch lebensbedrohliche Krankheiten wie Lungenentzündung und Blutvergiftung können die Folge sein.
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