Die Bundesärztekammer hat Vorwürfe privater Krankenversicherer zurückgewiesen, wonach sich Mediziner und Kliniken mit falschen oder überhöhten Rechnungen bereichern würden. „Kollektivvorwürfe“ seien nicht angebracht, sagte der stellvertretende Ärzte-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery dem Berliner „Tagesspiegel“. Die gestiegenen Leistungsausgaben seien zunächst einmal die „natürliche Antwort auf die von der Regierung geförderte Zwei-Klassen-Medizin“. Den Ärzten würden Leistungen für Privatpatienten voll und ohne Zeitverzug erstattet - „ganz anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
Weil die Honorare für die Behandlung einfacher Kassenpatienten gedeckelt sind, würden manche Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser umso ungenierter bei Privatversicherten abkassieren, hatte „Der Spiegel“ berichtet. Den Angaben des Nachrichtenmagazins zufolge vermuten private Krankenversicherer inzwischen bei 10 Prozent der Rechnungen unplausible Positionen. Montgomery schloss nicht aus, dass bei Privatpatienten „das ein oder andere Mal auch zu viel getan wird“. Er bestätigte, dass Mediziner bei Privatrechnungen bis an die Grenzen des Möglichen gehen. Der 2,3- und 3,5-fache Grundpreis sei „quasi zum Regelsatz geworden“.
Dies hänge mit einer „völlig veralteten“ privatärztlichen Gebührenordnung zusammen, in der viele moderne Behandlungsmethoden nicht abgebildet seien. Um angemessen entlohnt zu werden, seien Mediziner deshalb gezwungen, vergleichbare Leistungen zu höheren Sätzen abzurechnen. Dabei komme es auch zu Fehlern und Irrtümern. Um diese auszuschließen, sei eine neue Gebührenordnung nötig. Da es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes handle, stehe Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) „hier in der Verantwortung“.
Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr beklagte „Auswüchse“ bei der Behandlung von Privatpatienten. Während gesetzlich Versicherte die Folgen von Rationierung und Budgetierung erlebten, würden privat Versicherte oft überversorgt. Vor allem im Westen nutzten immer mehr Mediziner die Privatpatienten, „um in den Praxen noch auf ihren Schnitt zu kommen“. Anders als Kassenpatienten könne aber jeder privat Versicherte seine Arztrechnung kontrollieren „und sollte dies auch tun“.
APOTHEKE ADHOC Debatte