Monopolkommission

Wambach: Zypries sollte Rx-Versandverbot ablehnen

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Berlin -

Die Monopolkommission hat sich in den Kabinettsstreit der Bundesregierung über die Ressortabstimmung zum Rx-Versandverbot eingemischt: Deren Vorsitzender, Professor Dr. Achim Wambach, empfiehlt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) abzulehnen: „Das haben wir schon an anderer Stelle getan“, sagte Wambach. Ein Rx-Versandverbot sei „definitiv die falsche Antwort“, unterstrich auch Professor Dr. Jürgen Kühling, ebenfalls Mitglied der Monopolkommission: „Ich warne dringend davor.“

Ein Rx-Versandverbot sei weder „zielführend“ noch ändere es etwas an der Sicherheit der Arzneimittelversorgung auf dem Land. „Wenn es auf dem Dorf keine Apotheke mehr gibt, nutzt der Oma auch kein Versandverbot etwas“, so Kühling. Die Monopolkommission habe ihre Skepsis mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ein Verbot werde auch europarechtlich keinen Bestand haben. „Wir sind da sehr skeptisch“, sagte Kühling. Das Thema habe die Monopolkommission „sehr stark beschäftigt“, ergänzte Wambach.

Im aktuellen Sondergutachten der Monopolkommission spielen der Streit um das Rx-Versandverbot oder andere Fragen auf der Seite der Leistungsanbieter allerdings keine Rolle. Die Monopolkommission befasst sich stattdessen mit den Strukturen und Regelungen auf der Ebene der Krankenversicherungen. „Wir wollen mehr Selektivverträge, mehr Wettbewerb“, fasste Wambach die Position der Monopolkommission zusammen. Anlass für das Sondergutachten seien die Herausforderungen der Krankenversicherung durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung.

Kernpunkt des Gutachtens ist die Aufforderung an den Gesetzgeber, auch im GKV-System mehr Selektivverträge zuzulassen. Die Kassen sollten Verträge mit Hausärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungsanbietern schließen können. Derzeit gebe es außer beim Zusatzbeitrag keinen Wettbewerb der 117 Kassen um die Versicherten. „Selektivverträge können auch die Sektorengrenzen bei den Leistungsanbietern aufbrechen“, so Wambach.

„Dazu sollten jedem Versicherten sämtliche Tarife als Wahltarife diskriminierungsfrei angeboten werden. Zu diesen Wahltarifen sollten ein verpflichtend anzubietender Standardtarif für die Regelversorgung sowie optional kassenindividuelle und gegebenenfalls regionale Tarife über besondere Versorgungsformen gehören“, so das Gutachten. Den heutigen Leistungskatalog sollen laut Monopolkommission alle Kassen als Standardtarif anbieten müssen. Darüber hinaus könne es beispielsweise Hausarzttarife zur Steuerung der Patienten geben oder Tarife für die Einholung von Zweitdiagnosen oder verbundene Tarife für ambulante und stationäre Versorgung.

Handlungsbedarf sieht die Monopolkommission auch beim Risikostrukturausgleich (RSA) der Kassen. Dieser sei leistungsfeindlich und bestrafe Investitionen der Kassen in die Gesundheit ihrer Patienten. Auch regionale Krankheitshäufungen würden nicht berücksichtigt. Dazu schlägt die Monopolkommission die Möglichkeit von regional differenzierten Zusatzbeiträgen für die Kassen vor.

Auch unter den privaten Krankenversicherungen will die Monopolkommission für mehr Wettbewerb sorgen. Dabei denken die Gutachter vor allem an die Wechselmöglichkeiten für Versicherte. Auf der Leistungs- und Tarifseite gebe es zu wenig Angebote, weil die Versicherten kaum wechseln könnten. „Während Preiswettbewerb um Neukunden möglich ist, ist der Bestandskundenwettbewerb nahe inexistent“, so das Gutachten. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, das die Privatversicherten ihre Altersrückstellungen bei einem Kassenwechsel leichter mitnehmen könnten.

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