Kontrazeptiva

Apotheken rechnen mit Pro Familia ab APOTHEKE ADHOC, 24.11.2016 07:50 Uhr

Berlin - 

In Lübeck können Frauen mit einem geringen Einkommen ihre verschreibungspflichtigen Kontrazeptiva künftig kostenlos erhalten. Die Hansestadt ist einer von sieben Standorten, die an dem bundesweiten Modellprojekt „BIKO – Beratung, Information und Kostenübernahme von Verhütungsmitteln“ des Bundesverbandes von Pro Familia teilnehmen werden.

Das Projekt soll einen niedrigschwelligen Zugang zu verschreibungspflichtigen, sicheren und gut verträglichen Verhütungsmitteln für Frauen, die wenig Geld zur Verfügung haben, ermöglichen. Es soll außerdem Daten darüber liefern, wie hoch der Bedarf an einer Kostenübernahme überhaupt ist. „Langfristig könnte diese Erhebung die Grundlage für eine bundesweite Regelung bilden“, teilt Pro Familia mit. Finanziert wird das auf insgesamt zweieinhalb Jahre angelegte Modellprojekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Ab sofort können sich Frauen, die von Hartz IV, Sozialhilfe, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen leben oder deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, in den Beratungsstellen von Pro Familia informieren und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Außer in Lübeck läuft das Projekt in Halle (Saale), Recklinghausen, Ludwigsfelde, Saarbrücken, Wilhelmshaven und Erfurt.

Für die Kostenübernahme benötigen die Frauen ein Rezept ihres Arztes und müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Pro Familia bestätigt dann die Berechtigung. Damit können die Frauen in einer Apotheke das Verhütungsmittel kostenlos erhalten. Die Apotheke rechnet direkt mit Pro Familia ab.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Für Frauen über 20, die Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen beziehen, bestand bis 2004 die Möglichkeit, eine Kostenübernahme zu beantragen.

Mit der Einführung von Harz IV ist die sogenannte „Hilfe zur Familienplanung“ entfallen, mit der das Sozialamt bis dahin die Kosten für Verhütungsmittel bei bedürftigen Frauen übernommen hatte. „Jeder Mensch hat aber das Recht, unabhängig von seinem sozialen Status, die Verhütungsmethode zu wählen, die zu ihm passt, größtmögliche Sicherheit bietet und für ihn gesundheitlich verträglich ist“, heißt es seitens der Verhütungsberatung.

404 Euro im Monat beträgt der Regelsatz für ALG II und Sozialgeld für einen allein stehenden Erwachsenen. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen über die im Regelsatz vorgesehenen Gesundheitskosten von 17 Euro monatlich finanziert werden, die allerdings auch alle anderen, nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und Mittel abdecken sollen.