Modellprojekt Impfung: Zum Glück gezwungen APOTHEKE ADHOC, 14.01.2020 09:34 Uhr
Grippeimpfungen in der Apotheke sind ab März in Modellprojekten möglich. Während sich die Apothekerkammer Brandenburg schon öffentlich davon abgewandt hat, wollen die Kollegen im Saarland solche Projekte konstruktiv begleiten. Trotzdem betont dortige Apothekerkammer, das neue Recht nie selbst eingefordert zu haben und sehr eng mit den Ärzten zusammenarbeiten zu wollen.
Ursprünglich sollten die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) geregelt werden. Weil die Beratung wegen der Abstimmung mit der EU-Kommission noch läuft, wurde diese Regelung im November eins zu eins ins Masernschutzgesetz übertragen: Apotheker können im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult.
Gerade von den medizinischen Kollegen gibt es aber viel Gegenwind bei dem Thema. Sie sehen das Impfen als originär ärztliche Leistung, zu der die Teams in den Apotheken zudem gar nicht fähig seien. Und am Ende geht es auch ums Geld – denn das Honorar kann nur entweder in die Praxis oder in die Apotheke fließen.
Entsprechend vorsichtig formuliert die Apothekerkammer des Saarlandes: „Die Apothekerkammer des Saarlandes hat zu keinem Zeitpunkt die Grippeimpfung durch Apotheken aktiv eingefordert. Wenn aber der Gesetzgeber einen entsprechenden Auftrag erteilt, nehmen wir uns dessen an“, so Kammerpräsident Manfred Saar. Die mit dem Masernschutzgesetz geschaffene Möglichkeit, werde man „konstruktiv begleiten“.
Das Gesetz sieht für die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen vor, was in den In den Verträgen geregelt werden muss: „1. die Voraussetzungen für deren Durchführung, 2. deren Durchführung, 3. deren Vergütung und 4. deren Abrechnung.“ Und hier gibt es nicht nur bei der Frage der Honorierung noch Arbeit für die Beteiligten, auch die Berufsordnung der Apotheker muss noch angepasst werden, um die Dienstleistung überhaupt zu ermöglichen.
Die Apotheker in Brandenburg haben dagegen bereits abgewinkt: Bereits im November hat die Delegiertenversammlung in der Kammer eine Resolution verabschiedet, die sie wortgleich von der Landesärztekammer übernommen hatte. Darin heißt es unter anderem, dass Apothekern die notwendigen Kompetenzen fehlen, um Impfungen durchzuführen.
Die Apothekerkammer des Saarlandes nimmt sich der Sache an: „Wir wollen dazu beitragen, dass Menschen in Deutschland gegen Grippe geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Millionen Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor Ort suchen“, so Kammerpräsident Saar. Was in Amerika oder Frankreich möglich sei, könne auch hierzulande funktionieren.
In den Modellprojekten könne sich zeigen, ob sich dadurch mehr Menschen impfen lassen. Saar dazu: „Dies muss natürlich fachlich gut vorbereitet sein. Die Apothekerinnen und Apotheker sind sich ihrer Verantwortung und etwaiger Risiken durchaus bewusst. Klar ist aber auch, dass Grippeimpfungen in Apotheken nur eine Ergänzung für das bestehende Versorgungssystem sein können.“ Natürlich werden nicht jede Apotheke diese Leistung anbieten können und wollen, so der Kammerpräsident, der abschließend noch einmal die Hand in Richtung Ärzteschaft ausstreckt: „Den vom Gesetzgeber vorgegebenen Weg wollen wir in sehr enger Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft beschreiten.“