Mittelstandsunion: Inflationszuschuss für PTA Hanna Meiertöns, 18.04.2023 16:36 Uhr
Die Mittelstandsunion (MIT) Schleswig-Holstein fordert einen Inflationszuschuss für die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen, dazu gehört auch das Apothekenpersonal. Dieser soll für Berufsgruppen ausgezahlt werden, die von der Bundesregierung nicht mit dem Corona-Bonus bedacht wurden.
Vielen Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen, darunter medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte und Beschäftigte in Apotheken wurde durch die Bundesregierung kein Corona-Bonus zugesprochen. Das sei falsch und weder für die Beschäftigten noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, so Stefan Lange, der Landesvorsitzende der MIT-Schleswig-Holstein.
Der GPA (Gesundheitspolitischer Arbeitskreis) der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung in einem Positionspapier daher auf, „unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss für medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte sowie für pharmazeutisch-technische Angestellte zur Verfügung zu stellen. Die Benachteiligung der freien (zahn)ärztlichen Praxen und Apotheken und des Personals gegenüber den stationären Einrichtungen muss sofort beendet werden“, heißt es.
Staatliche Ungleichbehandlung
Die Wertschätzung der Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen sei von großer Bedeutung, da diese Berufe einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie geleistet haben, der Corona-Bonus wurde aber hauptsächlich an Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen ausgezahlt. Auch wenn die Pandemie laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seit Anfang April beendet ist, würden sich die Beschäftigten noch an die staatliche Ungleichbehandlung durch die Bundesregierung beim Corona-Bonus erinnern, heißt es weiter.
Man unterstütze damit einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Bundestags-Fraktion, in dem ein staatlicher Zuschuss für die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen gefordert wird, um angemessen für ihre Arbeit und ihr Engagement in der Pandemie belohnt zu werden und um ihre Motivation und ihren Einsatz durch Gleichbehandlung mit Klinik- und Pflegeheimpersonal aufrechtzuerhalten.
Hohe Belastung auch im ambulanten Bereich
Als eine Begründung für die Auszahlung des Corona-Bonus war angegeben worden, dass die Belastung in Krankenhäusern und Pflegeheimen durch die COVID-19-Pandemie besonders hoch war. Laut Positionspapier war die Belastung in den freien Praxen mit den niedergelassenen Ärzten und ihrem Personal aber stets höher, da sie oft die erste Anlaufstelle für Patienten gewesen und mit vielen Herausforderungen im Umgang mit der Pandemie konfrontiert worden sein.
Beteiligt am Positionspapier waren neben dem GPA-Vorsitzenden Hans-Peter Küchenmeister unter anderem Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein und Hans-Günter Lund, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein.