Das neue Fixhonorar von 8,35 Euro ist auf der Zielgeraden: Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte, dass kein Ministerium Einwände gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Verordnung eingelegt hat. Das BMWi wird die Verordnung nun nochmals dem gesamten Kabinett vorlegen. Da aber schon alle anderen Ressorts zugestimmt haben, gilt der Zuschlag von 25 Cent pro abgebebener Packung als gesetzt.
Erst vor zwei Tagen hatte das Ressort von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) den Entwurf zur Vorabstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), wurden vom BMWi um eine Stellungnahme gebeten.
Gestern hatte die CSU Einspruch erhoben: Johannes Singhammer und Max Straubinger forderten, dass die vom BMWi vorgelegte verordnung nochmals überprüft werden müsse.
Der Entwurf wird nun offiziell auch an die Fachverbände geschickt, die dann eine Frist zur Stellungnahme erhalten. Bei der ABDA peilt man für morgen ein Treffen des Gesamtvorstandes an, bei dem unter anderem über die Stellungnahme gegenüber dem Ministerium gesprochen werden soll.
Beschließt das Kabinett die Verordnung, gilt ab dem 1. Januar der neue Festzuschlag. Das Papier muss nicht durch den Bundesrat.
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