Bezahlung

Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohnes beschlossen. Ab 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Die entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wurde vom Kabinett gebilligt. In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn ab dem Jahr 2020 auf 9,35 Euro angehoben. Die Bundesregierung setzt damit eine Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2018 um.

9,19 Euro Mindestlohn bedeuten für einen Vollzeitbeschäftigten etwas mehr als 1500 Euro im Monat - brutto. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten lag vergangenes Jahr bei knapp 3800 Euro. Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 in Höhe von 8,50 Euro eingeführt und 2017 auf 8,84 Euro erhöht. Sie wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Für eine Übergangszeit galten Branchenmindestlöhne weiter, auch wenn sie unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns lagen. Vom kommenden Jahr an gibt es keine Ausnahmen mehr.

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer über 18 Jahre, nicht aber für Auszubildende und Menschen in Arbeitsförderungsmaßnahmen. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose, die wieder eine Stelle finden. Sie haben in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf die Mindestvergütung. Praktikanten erhalten den Mindestlohn nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte sich zuvor erneut für einen höheren Mindestlohn eingesetzt. Er finde, „dass zwölf Euro Mindestlohn angemessen sind.“ Die deutschen Unternehmen sollten nicht am Lohn sparen. Vor wenigen Tagen hatte auch Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann die SPD angesichts ihrer tiefen Krise zur Schärfung des linken Profils aufgerufen und einen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gefordert. Er halte das für angemessen, denn es gebe einen Niedriglohnsektor, „in dem die Menschen extrem hart arbeiten, aber mit dem Netto nicht zufrieden sein können“. Anfang September hatte sich bereits SPD-Chefin Andrea Nahles dafür ausgesprochen, den Lohn auf bis zu zwölf Euro pro Stunde anzuheben.

Laut Adexa ist der Mindestlohn auch in den Apotheken relavant: „Das Thema hat auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure Relevanz“, so Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission. Für die zehn Stunden zwischen zwischen 22 und 8 Uhr erhielten sie bislang entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85 Euro Vergütung. Der Gehaltsbestandteil entspreche 8,50 Euro pro Stunde und liege damit unter dem derzeit gültigen Mindestlohn.

Auch Boten, Reinigungskräfte und Büromitarbeiter in den Apotheken sollten darauf achten, nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn zu arbeiten, warnt die Adexa. Das Mindestlohngesetz schreibe zudem vor, dass für Einkommen von weniger als 2000 Euro brutto, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten grundsätzlich zu dokumentieren seien. „Dies betrifft insbesondere die Berufsgruppe der PKA.“

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