EU-Kommission

Mindest- statt Höchstzahl für Apotheken

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Morgen verkündet beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Generalanwalt Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro seine Schlussanträge zur Bedarfsplanung für Apotheken. In der mündlichen Verhandlung zum spanischen Vorlageverfahren hatte sich die EU-Kommission am 19. Mai für ein eigenes Modell der Bedarfsplanung stark gemacht: Anstelle einer Höchstgrenze für Apotheken könnte es nach Vorstellung der Brüsseler Behörde eine Mindestzahl pro Verwaltungsbezirk geben.

Auf diese Weise, so die Kommission, könnte sich im Apothekenmarkt mehr Wettbewerb entfalten, was zu einer höheren Servicequalität führen werde. Sollten sich für bestimmte Gebiete nicht genügend niederlassungswillige Apothekenbetreiber finden, müsse der Staat mit Fördermitteln oder Ausgleichszahlungen einspringen. Die Kommission räumte zwar ein, dass so die öffentlichen Gesundheitsausgaben steigen könnten. Alleine: Niederlassungsbeschränkungen wie Höchstzahlen oder Mindestabstände dienten nur der Einkommenssicherung der bestehenden Apotheken und seien prinzipiell nicht zu rechtfertigen.

Die Subventionierung von Apotheken - wie etwa in Großbritannien möglich - beschäftigt die Kommission schon länger: Vor gut einem Jahr hatte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy auf eine Parlamentarische Anfrage des baden-württembergischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Andreas Schwab geantwortet, die Subventionierung von Landapotheken sei unter bestimmten Kriterien möglich: Eine von der EU zu genehmigende staatliche Beihilfe sei dann rechtlich denkbar, wenn „der gewährte Ausgleich den Nettokosten entspricht“ und „keine Überkompensierung vorliegt“. Die Kommission halte eine solche Unterstützung aber nicht für erforderlich, ließ McCreey damals wissen.

In Luxemburg kritisierten neben der Kommission auch „Plataforma para la Libre Apertura de Farmacias“, ein Zusammenschluss von Apothekern, und der Verband der spanischen Supermarktketten die Niederlassungsbeschränkungen. Sie wiesen darauf hin, dass die Auflagen in den verschiedenen Regionen Spaniens unterschiedlich seien und saisonale Veränderungen der Bevölkerung ignorierten.

Zwei Apotheker hatten die Behörden des Fürstentums Asturien, einer autonomen Region im Norden Spaniens, wegen der regionalen Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken verklagt. In Asturien muss jede Apotheke rein rechnerisch 2800 Einwohner versorgen, in Ausnahmefällen reichen 2000 Einwohner. Dazu kommt ein Mindestabstand von 250 Metern. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung gibt es übrigens auch schon: Pro Region muss es mindestens eine Apotheke geben.

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