Abgabeautomat

„Millionen für Apotheker“: DocMorris kritisiert Urteil APOTHEKE ADHOC, 05.04.2019 11:57 Uhr

Schlappe für das Terminal: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verbot des DocMorris-Automaten in Hüffenhardt bestätigt. Der Versender erwägt Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

DocMorris zieht Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Erwägung. Bevor eine konkrete Entscheidung getroffen wird, will die niederländische Versandapotheke die Urteilsbegründung abwarten. Man wundere sich allerdings, warum das Land Baden-Württemberg „Modellprojekte der Apotheker mit Millionen fördert“, aber Patienten in Orten ohne Apotheke von der Telepharmazie ausschließe, so die Zur-Rose-Tochter.

„Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie und in welcher Form wir weitere Schritte in diesem Verwaltungsverfahren unternehmen“, heißt es von Versandapotheke. Mit der Übersendung der Urteilsbegründung rechne man in ungefähr fünf Wochen, sagt ein Sprecher. Ab der Zustellung hat DocMorris einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

Vom Konzept des Abgabeautomaten zeigt sich die Zur-Rose-Tochter nach wie vor überzeugt. Die „innovative Videoberatung mit Arzneimittelabgabe“ zeige, „wie man in Regionen mit mangelnder pharmazeutischer Versorgung die Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten nutzen kann“. Das Urteil sieht das Unternehmen als Widerspruch zur politischen Absicht im Ländle. „Uns verwundert, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg den Ausbau der Telemedizin vorantreibt und Modellprojekte der Apotheker mit Millionen fördert, aber Patienten in Orten ohne Apotheke nicht von der Telepharmazie profitieren sollen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte am Freitagmorgen seine Entscheidung im Hauptsacheverfahren um den Arzneimittelabgabeautomaten bekanntgegeben. Demnach bleibt das behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestehen. Gestern waren die Richter persönlich vor Ort, um die Sachlage in Augenschein zu nehmen.

DocMorris hatte den Automaten im April 2017 eröffnet, nur 48 Stunden später ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe die Rx-Abgabe aus dem Terminal wieder schließen. Die Aufsichtsbehörde hatte das Modell als unzulässig untersagt, bis zur Klärung aber die Abgabe von OTC-Medikamenten zugelassen. Gegen den Bescheid hatte DocMorris vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage erhoben und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gestellt.

Der Eilantrag wurde später wieder zurückgenommen. In der Begründung der Klage vertrat DocMorris insbesondere den Standpunkt, bei der Abgabe der Medikamente mittels Videochat handele es sich um eine Art des Versandhandels und sei deshalb von der niederländischen Versandhandelserlaubnis gedeckt. Außerdem verstoße das behördliche Verbot gegen Europarecht. Die Richter sind dieser Argumentation nicht gefolgt und entschieden, dass das Verbot bestehen bleibt.

An dem Automaten in der ehemaligen Brunnen-Apotheke konnten sich Kunden kurzzeitig per Videochat von pharmazeutischen DocMorris-Mitarbeitern in Heerlen beraten lassen. Die Apotheker und PTA am Sitz der Versandapotheke konnten Medikamente freigeben, die dann vom Automaten ausgegeben wurden. Kontrolliert wurde die Packung ebenfalls per Videoübertragung. Auch Rezepte konnten am Terminal eingelöst werden.