Apothekenbetriebsordnung

Michels schert aus

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Berlin -

Was gehört in die Apotheke? Für „apothekenübliche Waren und Dienstleistungen“ sieht der Entwurf der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine relativ weit gefasste Definition vor. Die ABDA will eine Aufweichung der Grenzen zwischen Drogerie und Apotheke vermeiden und setzt sich für eine schärfere Trennung ein. Doch in den eigenen Reihen gibt es Widerstand gegen diese Haltung: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) schlägt sich öffentlich auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

 

Laut Entwurf reicht ein mittelbarer Gesundheitsbezug bei allen Angeboten der Apotheke aus. „Diese Begriffsbestimmungen gewährleisten einen hinreichend zukunftsoffenen Rechtsrahmen, um das Leistungsangebot der Apotheken durch die Übernahme neuer heilberuflicher Aufgaben und neue Handlungsfelder, die zur Gesundheitskompetenz der Apotheke passen, weiterzuentwickeln“, heißt es in einem Schreiben des AVWL-Vorsitzenden Dr. Klaus Michels und seines Geschäftsführers Dr. Sebastian Schwintek. Eine engere Definition würde aus Sicht des Verbandes einen Rückschritt bedeuten und die Übernahme neuer Tätigkeiten verhindern.

Damit stellt sich der AVWL nach der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung klar gegen den eigenen Dachverband: In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur ApBetrO-Novelle warnt die ABDA vor einer Aufnahme von Produkten ohne Gesundheitsbezug: „Nach der Vorstellung des Verordnungsgebers umfasst das Nebensortiment der Apotheken zukünftig nahezu den kompletten Drogeriemarktbedarf und würde uferlos werden.“

Die Uferlosigkeit würde aus Sicht der ABDA zwangsläufig beide Seiten betreffen: Wenn Apotheken sämtliche Drogerieartikel anbieten könnten, sei eine Aufweichung der Apothekenpflicht auf der anderen Seite zu befürchten, so das Argument. Auch bei den apothekenüblichen Dienstleistungen wünscht sich die ABDA deshalb eine enge Anbindung „an die Qualifikation und den Erfahrungsschatz des Apothekers“.

Der AVWL begründet seine Zustimmung zu der BMG-Variante dagegen mit dem demografischen Wandel. Die Apotheken müssten sich mit ihrer Gesundheitskompetenz aktiv einbringen, auch um die Lebensqualität in einer älter werdenden Gesellschaft sicherzustellen. Insofern sei es konsequent, einen „mittelbaren Gesundheitsbezug“ voraus zu setzen und auf weitere Einschränkungen zu verzichten, so Michels und Schwintek. Die Abtrünningen stellen am Ende ihres Schreibens aber klar, dass sie die ABDA in allen anderen Punkten ihrer Stellungnahmen „in vollem Umfang“ unterstützen.

 

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