Mit Blick auf die anstehenden und entscheidenden Verhandlungen der ABDA-Führung mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, seine volle Unterstützung zugesagt: „Ich selbst bin überzeugt, dass wir dafür mit den handelnden Personen gut aufgestellt sind und dass diese alles unternehmen werden, um das Bestmögliche auszuhandeln.“ Die Entscheidungen über den Plan B würden „am Ende in ganz kleinem Kreis getroffen“.
Die ABDA-Spitze werde mit dem BMG „die Möglichkeiten ausloten“ und dann voraussichtlich am 5. Dezember in der Mitgliederversammlung diskutieren, so Michels. Deshalb sei es auch keinesfalls fatalistisch, „wenn ich hinzufüge, dass uns sowieso nichts anderes übrig bleibt, als genau diesen Personen zu vertrauen. Zeitgleich zur AVWL-Mitgliederversammlung in Münster kündigte Spahn beim 275 jährigen Jubiläum der Adler Apotheke in Rheine an, dass er in den nächsten 14 Tagen mit konkreten Vorschlägen auf die Apotheker zukommen werde.
Die Apotheker sollten sich auf jeden Fall darauf ein stellen, dass „wir im kommenden Jahr umgehend mit aller Kraft und Konsequenz an die Öffentlichkeit gehen müssen“ so Michels weiter. Falls die ABDA an der Forderung eines Rx-Versandhandelsverbotes „mangels adäquater Alternativangebote festhalten“ werde, müsse bei allen Abgeordneten um Zustimmung geworben werben. Michels: „Falls hingegen einem Alternativangebot – als Teil des sogenannten Plan B – zugestimmt werden und infolgedessen der Versandhandel erlaubt bleiben sollte, werden wir uns gemeinsam noch stärker als bisher um die Treue unserer Patienten bemühen müssen.“ Dabei sei die BADA auf die Mitwirkung aller Apotheker angewiesen.
Laut Michels ist davon auszugehen, dass Spahn das geforderte Rx-Versandverbot ablehnt. Andererseits habe sich der Bundesgesundheitsminister mehrfach betont, dass auch für ausländische Versender die deutschen Preisregelungen gelten müssten. „Welche Schlüsse und Konsequenzen er am Ende daraus ziehen wird, ist jedoch leider unklar“, so Michels. Die Apotheker müssten daher immer wieder die Wiederherstellung der verbindlichen Gleichpreisigkeit in der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anmahnen und diese Debatte argumentativ bestimmen. Denn um die Gleichpreisigkeit gehe es im Kern. Zumindest schulde Spahn eine „ernsthafte, nicht zuletzt rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Versandhandelsverbot“, sagte Michels: „Und mindestens diese werden wir von ihm einfordern dürfen – und müssen!“
Michels rechtfertigte die Strategie der ABDA, bis zuletzt am Rx-Versandhandelsverbot festzuhalten. Alle damit zusammenhängenden Aspekte seien in den verschiedensten Diskussionszirkeln innerhalb der Gremien der ABDA umfassend analysiert und berücksichtigt worden. Und am Ende habe sich als „einzig wirklich zielführende Lösung die Forderung nach einem Versandhandelsverbot herausgestellt“. Was in der Berufsöffentlichkeit als Tatenlosigkeit verstanden worden sei, sei tatsächlich „Folge konsequenten und richtigen Handelns“.
Falls sich die Forderung nicht durchsetzen lassen sollte, „dann, aber eben auch erst dann, gilt es im Rahmen der öffentlichen Diskussion auf andere Maßnahmen zu setzen. Im Fokus muss dabei weiterhin die Forderung nach einer verbindlichen Gleichpreisigkeit stehen“, so Michels.
Auch in einem weiteren EuGH-Prozess sieht Michels eine Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen. Ein beim OLG Köln anhängiges Verfahren biete nach einer Zurückweisung durch den BGH die Chance, die Frage der Rechtfertigung einer Preisbindung erneut dem EuGH vorzulegen. Denn dessen Entscheidung im Oktober 2016 fußte maßgeblich auf Beweislasterwägungen. Der Nachteil einer erneuten Vorlage an den EuGH liege darin, dass mehrere Jahre bis zu einer erneuten Entscheidung vergehen könnten.
Die im Rahmen eines Plan B diskutierte „Erhöhung der Notdienstentschädigung“ könne das Problem langfristig nicht lösen, da Problemregionen in keiner direkten Beziehung zur Notdienstfrequenz stünden und es für die Höhe des ausgeschütteten Betrags letztlich auch Akzeptanzgrenzen gebe. Das „sozialistische Element“ einer pauschalen Unterstützung für Landapotheken sein mit einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ vergleichbar und „leistungsfeindlich“.
Jenseits der Ansätze zur Wiederherstellung einer verbindlichen Gleichpreisigkeit würden seit längerer Zeit die Idee zusätzlicher, honorierter Dienstleistungen innerhalb und außerhalb der Berufsöffentlichkeit diskutiert, so Michels weiter. Auch wenn all diese Ideen grundsätzlich zu begrüßen seien, gebiete sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine differenzierte Betrachtung. Allen zusätzlichen Dienstleistungserträgen stünden logischerweise auch zusätzliche Kosten gegenüber.
Im Übrigen stellte bei zusätzlichen Dienstleistungen die Frage, ob diese überhaupt von allen Apotheken erbracht werden könnten. Dies gelte insbesondere unter dem Aspekt zunehmender Personalnot in Apotheken. Ebenfalls müsse jedem klar sein, dass die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen auch nachgewiesen werden müsse. Michels: „Hier kommen definitiv zusätzliche Dokumentationspflichten auf uns zu.“ Alle Überlegungen zur zukünftigen Honorierung seien außerordentlich komplex. Eines stehe dabei fest: „Diese Fragestellungen eignen sich definitiv ebenso wenig für eine breite öffentliche Diskussion wie die verschiedenen Ansätze zur Wiederherstellung einer verbindlichen Gleichpreisigkeit“, so Michels.
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