MFG: Kassen wollen vertrauliche Erstattungsbeträge streichen Lilith Teusch, 03.07.2024 12:13 Uhr
Vertrauliche Erstattungsbeträge streichen und strikte Einhaltung der AMNOG-Leitplanken – das fordert der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Hinblick auf das Medizinforschungsgesetz (MFG). Zwar sei die Politik im aktuellen Entwurf teilweise auf die Forderungen der Kassen eingegangen, doch die Kosten, die sich aus dem jetzigen Entwurf für die Beitragszahlenden ergäben, seien immer noch zu hoch, argumentiert der vdek.
„Offenbar hat die Politik die umfassende Kritik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und vieler anderer Organisationen an den vertraulichen Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel in den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen teilweise aufgegriffen. Allerdings ist es mit Änderungen nicht getan“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Aktuell sehe der Gesetzesentwurf vor, dass pharmazeutische Unternehmen vertrauliche Erstattungsbeträge nur dann erhielten, wenn sie in Deutschland forschen und zusätzlich neun Prozent Rabatt auf den vereinbarten Erstattungsbetrag gewährten. Damit Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel wirtschaftlich verordnen könnten, müssten sie, wenn sie schon nicht die genauen Preisinformationen haben, wenigstens wissen, ob die Verordnung wirtschaftlich ist, so Elsner. Um einzelnen Pharmafirmen entgegenzukommen, solle damit ein aufwändiges und bürokratisches Verfahren installiert werden. „Das lehnen wir ab. Die GKV ist nicht dazu da, Standortpolitik mit Beitragsgeldern zu finanzieren. Besser wäre es gewesen, die Regelung ganz zu streichen“, erklärt Elsner.
Keine Ausnahmen bei Leitplanken
Das gelte auch für die geplanten Einschränkungen bei den sogenannten AMNOG-Leitplanken. Diese im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Preisbegrenzungen für Arzneimittel mit nicht nachgewiesenem, geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen würden einen fairen Interessenausgleich zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und den Beitragszahlenden der GKV ermöglichen. Außerdem seien die Leitplanken geeignet, angemessene Erstattungsbeträge für neue patentgeschützte Arzneimittel zu vereinbaren.
Die Pharmafirmen wünschten sich, diese Begrenzungen vollständig abzuschaffen. Die Regierung habe darauf teilweise reagiert und vorgeschlagen, die Begrenzungen für Medikamente aufzuheben, die teilweise in Deutschland getestet wurden. „Nicht nachzuvollziehen ist, warum die GKV mit höheren Preisen für die Förderung des Forschungsstandorts Deutschland bezahlen soll. Im Hinblick auf die dramatisch ansteigenden Arzneimittelpreise sollte an den AMNOG-Leitplanken festgehalten werden“, fordert Elsner.