Mit massenhaften Schnell- und Selbsttests wollen Bund und Länder die geplanten Lockerungen des Corona-Lockdowns absichern. Die Tests zeigten „mit guter Genauigkeit, ob jemand tagesaktuell ansteckend ist“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen. Jeder Bürger solle sich einmal pro Woche kostenlos testen lassen können. „Dieses Angebot gilt ab dem 8. März, und die entsprechenden Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt.“ Die Kosten für den Test übernimmt der Bund.
Merkel hob hervor, dass Schnelltests millionenfach da seien. „Die haben wir in großer Menge. Und deshalb trauen wir uns auch zu, ab 8. März solche Angebote zu machen.“ Die Schnelltests könnten in Testzentren, Apotheken oder Praxen gemacht werden. Sie müssen von geschultem Personal vorgenommen werden.
Hinzu kämen die einfacher anzuwendenden Selbsttests, die auch in Schulen und Kitas genutzt werden könnten. Zur Beschaffung dieser Tests werde eine Taskforce gegründet. Ob Arbeitgeber Tests für ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Bundesregierung werde die Gespräche dazu am Freitag fortsetzen, kündigte Merkel an.
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Merkel und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.
Bund und Länder erkannten zwar an, dass es bei Bürgern und Wirtschaft den starken Wunsch nach Lockerungen gibt. Sie verwiesen jedoch auf die nach wie vor hohe Zahl der Neuinfektionen und auf das Vordringen der als besonders ansteckend geltenden Virusvarianten. Von der Opposition sowie von kommunaler Ebene kam deutliche Kritik an den Beschlüssen.
Deutschland habe Stärke gezeigt in seiner Reaktion auf die zweite Welle der Pandemie, sagte Merkel nach den Beratungen. „Und jetzt liegt die Aufgabe der Politik darin, die nächsten Schritte klug zu gehen. Es sollen Schritte der Öffnung sein und gleichzeitig Schritte, die uns in der Pandemie nicht zurückwerfen dürfen.“ In Europa gebe es viele Beispiele für eine „dramatische dritte Welle“, sagte die Kanzlerin. „Diese Gefahr, da dürfen wir uns nichts vormachen, besteht auch für uns.“
Merkel betonte aber: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr.“ Inzwischen habe man bei der Bekämpfung der Pandemie zwei starke Helfer: die Impfstoffe und die erweiterten Testmöglichkeiten. Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Impfkampagne beschleunigt werden solle. „Wir glauben, dass wir hier noch Steigerungspotenzial haben“, sagte sie. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden.
Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.
Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.
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