Baden-Württemberg

Apotheker sollen Ärzte bei Rezepten beraten

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Berlin -

Um die Quote fehlerhafter Rezepte zu reduzieren, hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Merkblatt für Ärzte zusammengestellt. Es liegt der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Cosmas“ bei und soll Apothekern beim Gespräch mit den Medizinern helfen.

Besonders im Notdienst sei es in den Apotheken in letzter Zeit zu einer Häufung fehlerhaft ausgestellter Rezepte gekommen, heißt es in der Zeitschrift. Für Mediziner scheine die korrekte Rezeptausstellung zunächst nachrangig. Im Apothekenalltag gehe aber viel Zeit dabei verloren, formale Fragen zur Rezeptausstellung zu klären.

Auch die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sei zeitaufwendig. Im Zweifelsfall müsse der Patient zum Arzt zurückgeschickt werden, um erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Apotheker sollten Ärzten laut Kammermagazin das Merkblatt „anlassbezogen“ übergeben und ihnen die Fehler „auf kollegialem Weg“ erläutern. Das Merkblatt soll ihnen dabei als Argumentationshilfe dienen – erfahrungsgemäß helfe ein Papier, das von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der Kammer erstellt worden sei.

Auch die Notdienstsprecher der Kammer haben mehrere Exemplare des Merkblatts mit der Bitte erhalten, diese den zentralen Notfallpraxen zukommen zu lassen.

Das Merkblatt enthält Erläuterungen zu Arzt- und Betriebsstättennummer, Aut-idem-Kreuz, Stärke und Menge des Arzneimittels, Arztstempel, Unterschrift und Telefonnummer des Arztes. Zwar ist die Telefonnummer bei Verschreibungen nicht erforderlich, ermöglicht aber laut Kammer eine schnelle Rücksprache mit dem Arzt.

Auch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt unterstützt Ärzte beim korrekten Ausstellen von Rezepten: Vizepräsident Dr. Lars Mohrenweiser, selbst Arzt und Apotheker, informierte Anfang des Jahres bei einer Fortbildungsveranstaltung für angehende Fachärzte für Allgemeinmediziner über typische Probleme in der Offizin. Die Veranstaltung soll künftig wiederholt werden.

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