Apothekendienstleistungen

Pharmaziestudenten wollen impfen

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Berlin -

Auch Apotheker sollten impfen, fordert der Verband der europäischen Pharmaziestudenten (European Pharmaceutical Students’ Association, EPSA). In einigen europäischen Ländern sei das bereits gängige Praxis. Die Studenten wollen so die Durchimpfrate der Bevölkerung steigern, die beispielsweise bei Grippeviren noch unter dem vom Europäischen Rat empfohlenen Anteil von 75 Prozent liege. Auch gegen andere Infektionskrankheiten seien die Immunisierungsraten zu niedrig.

Diese Raten müssten gesteigert werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu unterstützen, heißt es in dem Meinungspapier der EPSA. Um den Impfservice flächendeckend und unkompliziert verfügbar zu machen, wollen die Pharmaziestudenten, dass auch in Apotheken geimpft werden darf. Die positiven Erfahrungen in verschiedenen europäischen Ländern könnten als Grundlage für eine europäische Impferlaubnis dienen, schreibt der Verband. Apotheker sollten zunächst eine Schulung erhalten, um die Qualität, Sicherheit und Effizienz ihres neuen Service zu sichern.

In Großbritannien, Portugal und Irland dürfe in Apotheken bereits seit Jahren geimpft werden, sagt die EPSA-Präsidentin Svetlana Kolundžić. Britische Apotheker impften schon seit 2002. In Portugal werde der Service seit 2007 angeboten, in Irland seit 2011. Und die Bevölkerung sei mit der Leistung zufrieden: Der Impfservice der Apotheken werde in allen Ländern als sehr gut bewertet. Positiv hervorgehoben werde insbesondere, dass logistische Belastungen wie Terminvereinbarungen und Wartezeiten wegfielen.

Kolundžić sagt, dass der erleichterte Zugang eine wichtige Voraussetzung sei, damit sich mehr Menschen impfen ließen. Sie betont, dass die Pharmaziestudierenden die Verantwortung für die zusätzliche Leistung gerne übernähmen, da es der allgemeinen Gesundheit zugute käme. Der Verband begrüßte daher auch die Schlüsse des Europäischen Rats, das Impfen eine effektive Möglichkeit sei, die Gesundheit aller zu fördern.

Zuletzt hatten es die Apotheker in der Schweiz geschafft, diese Aufgabe übertragen zu bekommen: Die Apotheker im Kanton Zürich dürfen ab Herbst gesunde Menschen ab 16 Jahren gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen – auch ohne ärztliche Verschreibung. Außerdem sollen sie die Folgeimpfungen gegen Hepatitis A, B sowie A und B durchführen dürfen, wenn die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist. Voraussetzung ist, dass die Pharmazeuten über die nötige Aus- oder Weiterbildung verfügen und eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion haben.

Die ABDA hatte sich mit ihrem Vorschlag zum Präventionsgesetz nicht durchsetzen können, Versicherten einen Anspruch auf eine einmal jährliche Überprüfung des Impfausweises durch Apotheken einzuräumen. Zur Erhöhung der Durchimpfungsraten könnten Apotheken beitragen, hieß es in der Stellungnahme. Sie könnten Impfausweise ausgeben, den Impfstatus überprüfen und Impfbescheinigungen ausstellen. Einzelheiten zur Durchführung und Abrechnung der Leistung müssten in schiedsstellenfähiger Form durch die Bundesvertragspartner geregelt werden. Auch die PKV-Versicherten sollen laut ABDA einen analogen Anspruch auf umfassenden Impfschutz erhalten.

Ein elektronischer Impfausweis könnte eingeführt werden, der mit Einverständnis des Versicherten von Ärzten und Apotheken geführt werden könne. Um eine flächendeckende Impfstoffversorgung sicherzustellen, sollten die Vertragsärzte ihre Impfstoffe über Apotheken aus der Region beziehen.

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