Versandapotheken

Mehrwertsteuer als Wettbewerbsnachteil

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Der Hessische Apothekerverband (HAV) sieht Wettbewerbsvorteile ausländischer Versandapotheken als einen Grund für die zurückhaltende Entwicklung der Apothekenumsätze in den ersten beiden Monaten. Im Ausland ansässige Versender könnten einen wesentlich niedrigeren Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulation einfließen lassen, monierte der HAV-Vorsitzende Dr. Peter Homann. In den Niederlanden gilt beispielsweise auf Arzneimittel der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent.

Auch eine Beratung werde in den meisten Fällen nur über eine kostenpflichtige Hotline angeboten, so der Verbandschef weiter. Mit Nacht- und Notdienst beschäftigten die ausländischen Anbieter sich überhaupt nicht. Dadurch würden auch wohnortnahe Arbeitsplätze gefährdet, die es vor allen Dingen Frauen erlauben, durch flexible Arbeitszeiten Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.

Wenigstens der Steuervorteil lässt sich laut HAV kurzfristig minimieren: „In Deutschland könnten die Arzneimittelpreise deutlich reduziert werden, wenn der Mehrwertsteuersatz ermäßigt würde“, so Homann. Entsprechend positiv reagierte sein Verband auf den am Wochenende auf dem Landesparteitag der Hessen-FDP angenommenen Antrag, der die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent fordert.

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