Rabattverträge

Mehrpartnermodell zulässig Alexander Müller, 24.11.2011 15:55 Uhr

Berlin - 

Apotheken können bei den meisten Rabattverträgen auch künftig zwischen mehreren Partnern auswählen. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) soeben entschieden hat, sind Mehrfachzuschläge bei Ausschreibungen zulässig. Geklagt hatte die Firma Dexcel gegen die Ausschreibung der Deutschen BKK.

 

Dexcel hatte moniert, dass bei Rabattverträgen mit mehreren Partnern die etablierten Hersteller überproportional zum Zug kämen. Trotz Zuschlag hätten gerade kleinere Anbieter damit keine kalkulierbaren Absatzmengen. Die Vergabekammer war dieser Auffassung in der Vorinstanz gefolgt und hatte dem Nachprüfungsantrag statt gegebeben. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG kassiert. Das Risiko der Hersteller ist aus Sicht der Richter vertretbar, die Apotheken in ihrem Auswahlrecht nicht beschränkt.

Bereits im Jahr 2009 hatte das Landessozialgericht Essen (LSG) in einem Verfahren um die Rabattverträge der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) das Mehrpartnermodell erlaubt. Doch seit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) müssen Kassen und Hersteller wieder vor den Zivilgerichten um die Rabattverträge streiten. Die von Teilen der Industrie erhoffte Wende ist mit dem Wechsel der Zuständigkeit heute aber nicht eingetreten.

Spannend wird jetzt, wie die Krankenkassen auf die Entscheidung reagieren. Konsequent auf Exklusivverträge hat bislang nur die AOK gesetzt. Wegen des regional stets sehr hohen Marktanteils kann sich die Kasse dies mit Blick auf die Lagerhaltung der Apotheken auch leisten.

Die Techniker Krankenkasse hat beide Varianten ausprobiert und will ihre neuen Ausschreibungen nach eigenen Angaben am Marktgeschehen ausrichten. Heißt im Klartext: Wenn nur wenige Hersteller einen Wirkstoff im Portfolio haben, schließt die TK Exklusivverträge, bei intensiverem Wettbewerb kann über das Mehrpartnermodell die Umsetzungsquote erhöht werden. Auch der BKK-Dienstleister GWQ hat seine aktuelle Rabattrunde aufgeteilt in exklusive Zuschläge und Drei-Partner-Modell.