Bundesrat

Mehrheit für Sterbehilfe-Gesetz

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Der Bundesrat wird sich an diesem Freitag mit einem Vorstoß für das umstrittene gesetzliche Verbot organisierter Sterbehilfe befassen. Am Vortag der Sitzung zeichnete sich eine Mehrheit dafür ab, den von Hessen, Thüringen und dem Saarland formulierten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Gesetzesantrag wurde nochmals verändert. Danach soll die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe mit Geld oder mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. In der vorherigen Fassung war eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Strafbar soll ferner sein, wenn jemand ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen. Ebenso soll bestraft werden, wer für eine solche Vereinigung als Mitglied oder Außenstehender geistig oder wirtschaftlich eine maßgebende Rolle spielt. Der federführende Rechtsausschuss und der Gesundheitsausschuss empfahlen die Einbringung beim Bundestag. Der Innenausschuss war dagegen.

Gegen den Gesetzentwurf wurden in der Diskussion aber auch handwerkliche Mängel geltend gemacht. Juristen halten es für fraglich, ob die bloße Gründung eines Vereins schon mit Strafe belegt werden kann. Auch gibt es Zweifel, ob eine „maßgebende Rolle“ bei einer solchen Vereinigung genau zu bestimmen ist und für eine Strafe schon ausreicht.

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