Pharmaziestudium

Mehr Spitzennoten und mehr Ausnahmen

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Berlin -

Nicht nur Abiturienten mit Spitzennoten sollen künftig in Deutschland Pharmazie und Medizin studieren können. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag vor, auf den sich die Wissenschaftsminister der Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) geeinigt haben. Demnach sollen die Länder künftig auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Weg zum Pharmazie- und Medizinstudium ebnen können. Das könnten für Medizin zum Beispiel Rettungssanitäter sein.

Insgesamt soll es ein völlig neues System des Hochschulzugangs bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie geben. Ein größerer Anteil der Plätze als heute soll den Einserabiturienten vorbehalten bleiben: Die sogenannte Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht. Eine neue zusätzliche Eignungsquote, durch die jeder zehnte Platz vergeben werden soll, soll aber Bewerbern unabhängig von den Abinoten Chancen eröffnen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester. Die Richter verlangten unter anderem transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abinoten und weniger Wartezeit.

Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 gelten. Insbesondere für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen geplant. Der Entwurf muss zuvor noch von einer Konferenz der Ministerpräsidenten und den Parlamenten der 16 Bundesländer abgesegnet werden. In das Zentrale Vergabeverfahren sind einbezogen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. In einem Auswahlverfahren sind bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Vorabquoten vorzubehalten. Im Rahmen dieser Kapazität kann nach Maßgabe des Landesrechts auch eine Quote für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gebildet werden. Die nach Abzug von Vorabquoten verbleibenden Studienplätze an jeder Hochschule werden – bei Abschaffung der Wartezeitquote – nach neu geordneten Hauptquoten vergeben.

Die Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird vielfachen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach die Abiturdurchschnittsnote Aufschluss gibt über allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen, wie Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung. Aufgrund der Dauer und des weiten Spektrums der Bewertung wird ihr eine hohe Prognosekraft für den Studienerfolg attestiert. Länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten werden quotenübergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen.

Neu eingeführt wird die sogenannte „zusätzliche Eignungsquote“ im Umfang von 10 Prozent. Sie eröffnet Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten. Für die Auswahl kommen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht. Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten. Der Entwurf des Staatsvertrags enthält dafür einen Katalog schulnotenabhängiger und schulnotenunabhängiger Auswahlkriterien, der durch Landesrecht zu konkretisieren ist. Hochschulen müssen künftig neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen, bei Medizin mindestens zwei. Mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium ist erheblich zu gewichten. Ein fachspezifischer Studieneignungstest wird als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben.

Der Entwurf des Staatsvertrags enthält auch eine Übergangsregelung in Bezug auf den Studiengang Pharmazie. Vor dem Hintergrund, dass für diesen Studiengang kein abschließend validierter Studieneignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Vergabe im AdH beziehungsweise in der zusätzlichen Eignungsquote regeln.

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