Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Markenherstellern gestärkt. Laut Urteil werden Marken in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn andere Hersteller ihre Produkte in Verpackungen vertreiben, die denen von „Marken mit Wertschätzung“ ähneln. Das Vorlageverfahren geht auf den Kosmetikkonzern L'Oréal zurück. Das französische Unternehmen hatte in Großbritannien zwei Parfum-Hersteller wegen Markenverletzung verklagt, deren Flakons und Verpackungen auffallende Ähnlichkeit mit L'Oréal-Produkten hatten.
Auch wenn keine Verwechslungsgefahr besteht und der Markenhersteller nicht geschädigt wird, verschaffen sich Hersteller von Imitaten Vorteile beim Vertrieb ihrer Produkte, so der EuGH. Ohne dafür zu zahlen, profitieren die Hersteller so genannter Look-alikes von der Bekanntheit der Marken: Durch ähnliches Aussehen machen sie die Verbraucher aufmerksam; Image und Güte der Marke werden auf die meist kostengünstigeren Waren übertragen. Mit dem Gerichtsbeschluss haben Markeninhaber nun auch die Möglichkeit, Vergleichslisten zu verbieten, in denen die eigenen Imitate den bekannten Marken gegenübergestellt werden.
„Das Urteil ist eine Bestätigung dessen, was wir immer gefordert haben, und wird sich ganz sicher auch in Deutschland auswirken“, so Rechtsanwalt Dr. Andreas Lubberger vom Markenverband gegenüber APOTHEKE ADHOC. Er gehe davon aus, dass alle Produktbereiche von dem Richterspruch betroffen sind. In Deutschland sind laut Lubberger Fälle von Produktimitation bislang schwer zu prozessieren; die Richter fassen diese Fälle eher „mit spitzen Fingern“ an.
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