Organspende

Mehr Rechte für Lebendspender

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Die Bundesregierung will Menschen, die sich zu einer Lebendspende entscheiden, rechtlich und finanziell besser absichern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte entsprechende Berichte von Zeitungen der WAZ-Gruppe. Nach den Plänen sollen Lebendspender einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Absicherung bekommen, wenn zum Beispiel die zweite Niere nach einer Nierenspende versagt.

Den Berichten zufolge streiten Unfallversicherung und Krankenversicherung oft über die Kosten, wenn etwa die zweite Niere nach einer Spende ausfällt. Künftig soll es einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der Operation geben. Hinzu kommt die Anhebung des nach sechs Wochen zu zahlenden Krankengeldes durch die Krankenkasse. Es soll für Organspender von 90 auf 100 Prozent des Nettoeinkommens angehoben und unbefristet gezahlt werden, bis der Spender wieder vollkommen gesund ist.

Unfallversicherer sollen verpflichtet werden, für die Spätfolgen einer Lebendspende – Behandlungskosten und Reha – aufzukommen, solange die Komplikationen nachweislich nichts mit der Transplantation zu tun haben. Diese Beweislast-Umkehr soll dem Spender aufreibende Rechtsstreitigkeiten ersparen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte: „Die Menschen, die sich zur Lebendspende entschließen, müssen von der Solidargemeinschaft abgesichert sein und verdienen unsere volle Unterstützung.“ Die Pläne könnten in die ohnehin anstehende Novellierung des Transplantationsgesetzes aufgenommen werden.

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes war im Sommer 2011 vom Kabinett beschlossen worden, für die erste Lesung im Bundestag gibt es noch keinen Termin. In dem Entwurf geht es vor allem um eine Anpassung an das EU-Recht – so müssen Krankenhäuser, die Organe entnehmen, künftig Transplantationsbeauftragte einsetzen.

 

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