Bundesärztekammer

Mehr Opfer von Ärztefehlern

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Berlin -

Die Zahl der Kunstfehler bei medizinischen Behandlungen steigt. Ärztliche Gutachter kamen im vergangenen Jahr in 2287 Fällen zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. 2010 waren es noch 2199 Fälle. Dies geht aus der aktuellen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hervor. Für 99 Patienten endeten die ärztlichen Fehler tödlich, in 721 weiteren Fällen kam es zu Dauerschäden.

 

Am häufigsten werfen Patienten demnach ihren Ärzten vor, bei Operationen wie bei Unterarmfrakturen nicht korrekt gearbeitet zu haben. Danach folgen Anträge wegen mutmaßlicher Fehler nach der Operation und bei Diagnosen.

Unklar ist, ob der Anstieg auch mit einer besseren Information der Patienten über ihre Beschwerdemöglichkeiten zusammenhängt. Die Entscheidungen der ärztlichen Stellen ist von 7355 auf 7452 im vergangenen Jahr gestiegen. Es beschwerten sich auch etwas mehr Patienten: 11.107 nach 11.016 im Vorjahr. 2007 waren es noch 10.432.

Auch andere Instanzen verfolgen medizinische Fehler. Adressaten sind dann Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherer. Schätzungen gehen von insgesamt jährlich rund 40.000 Beanstandungen aus. Experten sind sich sicher, dass die beanstandeten Fehler nur die Spitze eines Eisbergs sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen forderten für die Patienten eine erleichterte Beweislast bei Behandlungsfehlern. „Patienten müssten danach nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass sie einen Schaden erlitten haben.“ Im Zweifelsfall sollten die behandelnden Ärzte oder Kliniken dann anders als heute beweisen müssen, dass ihr Fehler den Schaden nicht verursacht hat, wie Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte.

 

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