Bis 31. März

Mehr Geld für PCR-Tests – Apotheken erhalten 43,56 Euro

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Berlin -

Bislang konnten Apotheken PoC-PCR-Tests im Rahmen der Testverordnung (TestV) kaum anbieten, da die Durchführung bei 30 Euro Vergütung ein Minusgeschäft war. Allein die benötigten Testkassetten für die mobilen Geräte schlugen pro Testung mit 30 Euro im Einkauf zu Buche. Nun soll es mehr Geld geben – jedoch befristet.

Die Labore sind in vielen Regionen seit Wochen an ihren Kapazitätsgrenzen. In der Hauptstadt etwa wartet man vier bis fünf Tage auf ein Ergebnis. Apotheken könnten durch PCR-Schnelltests vor Ort für Entlastung sorgen – mit der Vergütung von 30 Euro je Durchführung können jedoch nicht mal die benötigten Materialien angeschafft werden. Nun soll die Vergütung angepasst werden, dies hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits in Aussicht gestellt.

Ein Referentenentwurf zur Novellierung der TestV sieht vor, dass die Vergütung von PoC-NAT-Testungen auf 43,56 Euro angehoben werden soll. Sollte die Änderung in Kraft treten, so können Apotheken mitunter 13,56 Euro pro Durchführung rückwirkend zum 1. Februar geltend machen. Der Referentenentwurf sieht jedoch auch eine Befristung der erhöhten Vergütung vor: Apotheken können nur bis Ende März mit mehr Geld rechnen.

Kein genereller PCR-Test nach positivem Schnelltest

Der Entwurf regelt auch die Regeln zum Anspruch auf einen PCR-Test. Um Wartezeiten zu verkürzen, sollen vor allem Proben von Ärzt:innen und Pfleger:innen priorisiert bearbeitet werden. Die „regelhafte bestätigende PCR-Testung sowie die virusvariantenspezifische PCR-Testung nach § 4b [wird] zunächst ausgesetzt.“ Heißt: Nicht jeder positive Schnelltest muss mittels PCR-Test bestätigt werden. Gleichzeitig wird der Anspruch auf eine PCR-Testung nach § 2 für Infizierte auch auf Personen ausgedehnt, die sich noch nicht in Absonderung befinden.

Keinen Anspruch mehr haben Personen, die sich lediglich aufgrund einer roten Kachel in der Corona-Warn-App testen lassen wollen. Sie gelten künftig nicht mehr als Kontaktpersonen.

Schnelles Einschreiten: Für eine Wiedereinführung der verpflichtenden PCR-Testung wird keine Gesetzesänderung mehr notwendig sein. „Diese Testungen können jederzeit nach Veröffentlichung des Bundesministeri-ms für Gesundheit wieder aufgenommen werden“, heißt es im Entwurf. Gleiches gilt für die variantenspezifische Prüfung.

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