Stiftungsgesetz

Mehr Geld für Contergan-Opfer

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Die Koalition will das Conterganstiftungsgesetz ändern, um künftig 100 Millionen Euro zusätzlich zu den jetzigen Leistungen, als jährliche Sonderzahlungen an die Opfer auszuschütten. Der Novellierungsentwurf, der heute im Bundestag vorgestellt wurde, sieht vor, dass der Pharmahersteller Grünenthal 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung einbringt. Daneben sollen weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Aus den Erträgen des restlichen Stiftungsvermögens sollen nur noch Projekte gefördert werden, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Dafür ist eine Änderung des Stiftungszwecks nötig, denn bisher bezog sich die Projektförderung generell auf behinderte Menschen.

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