Packungsgrößenverordnung

Mehr als 800 neue N-Größen

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Zahlreiche häufig verordnete Packungen entsprechen aktuell keiner Normgröße. Schon mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigt, die Messzahlen an die Marktrealität anzupassen. Nachdem die Hersteller mehr als 3000 Änderungsanzeigen eingereicht hatten, wurde nun gerechnet: Insgesamt soll es für mehr als 800 Positionen Ausnahmen geben.

In den bisherigen Anlagen der PackungsV sind für einzelne Arzneistoffklassen die Höchstmengen für kleine, mittlere und große Packungen definiert. Da seit Januar nur noch geringe prozentuale Abweichungen erlaubt sind, liegen viele gängige Packungen außerhalb der Spannen. Ursache sind die verschiedenen Dosierungen und Therapieschemata der einzelnen Wirkstoffe. Künftig soll es deshalb für zahlreiche Arzneistoffe, Wirkstoffkombinationen oder -klassen gesonderte Messzahlen geben.

Beispiel Antibiotika: Laut PackungsV liegen die Normgrößen bei 14 (N1), 30 (N2) und 120 (N3) Stück. Künftig sind 38 Untergruppen mit jeweils einzelnen N-Größen vorgesehen. So werden zum Beispiel für den Wirkstoff Azithromycin die Messzahlen auf 3, 7 und 24 Stück festgeschrieben, während es bei Ofloxacin 8, 20 und 50 Stück sind. Bei den Wirkstoffen Doxycyclin und Ciprofloxacin sind sogar je nach Dosierung andere Normgrößen geplant.


Bei den Antidiabetika gibt es künftig neun Untergruppen. Als Messzahlen für Metformin sind 30, 109 und 180 Stück vorgesehen. Damit könnten Apotheker reine N3-Verordnungen wieder bedienen. Aktuell liegt die frühere N3-Packung mit 180 Stück nicht mehr in der erlaubten Spanne von 190 bis 200 Stück.

Bei den Protonenpumpenhemmern führen die geplanten Änderungen dazu, dass bestimmte Packungsgrößen nun ein kleineres Kennzeichen bekommen. Denn statt 20 und 50 Stück sollen N1 und N2 künftig 30 und 55 Stück enthalten. 28er- und 30er-Packungen würden damit von N2 auf N1 herunter gestuft. 56er-Omeprazol-Packungen, die bislang als N3 galten und aktuell keiner Normgröße entsprechen, wären dann N2. 15er-Packungen erhalten kein N-Kennzeichen mehr.

Das gleiche Phänomen betrifft die kleine Packung des Psychopharmakons Zyprexa (Olanzapin). Durch die Erhöhung der N1-Größe von 20 auf 30 Stück würde die bisherige N2-Packung mit 35 Stück in die neuen N1-Grenzen fallen.

Die Vorschläge für die überarbeiteten Messzahlen hat das BMG nun den Herstellerverbänden vorgelegt. Die Änderungen sollen am 1. Juli in Kraft treten. Bis dahin müssen Apotheker bei N-Verordnungen, die nicht mehr bedient werden können, im Zweifelsfall die Stückzahl nachtragen lassen.

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