1,5 Millionen Euro

Medizinunternehmer: Rekordspende für AfD

, Uhr
Berlin -

Mit der Verabreichung eines eigenen Corona-Impfstoffs sorgte der Lübecker Mediziner und Unternehmer Winfried Stöcker vor einigen Jahren für Schlagzeilen. Mit einer Großspende an die AfD erlangt er jetzt erneut Aufmerksamkeit.

1,5 Millionen Euro hat Stöcker am 21. Januar an die AfD gespendet, wie aus Unterlagen des Bundestags hervorgeht. Laut Lobby Control ist es die mit Abstand größte offiziell registrierte Spende an die AfD überhaupt und darüber hinaus die erste Großspende über 50.000 Euro, die sie seit Januar 2023 erhalten hat.

Stöcker hatte mit dem Verkauf des von ihm gegründeten Labordienstleisters Euroimmun ein Vermögen gemacht; im November 2021 hatte er am Lübecker Flughafen Blankensee – dessen Eigentümer er ist – eine Impfaktion mit dem von ihm entwickelten Impfstoff „Lubeca Vax“ organisiert. Da der Impfstoff keine behördliche Zulassung hatte, galt die Impfung als illegal, Stöcker wurde zur Zahlung von 250.000 Euro verurteilt.

Nachdem er zunächst der FDP angehörte, bekundete er später offen seine Sympathie für die AfD. 2019 spendete er erstmals für die Partei, damals noch 20.000 Euro.

Seine jetzige Spende im Wahlkampf bezeichnet Aurel Eschmann, Experte für Lobbyregulierung beim Verband, als beunruhigendes Zeichen für die Normalisierung von extrem rechten Parteien. In der Vergangenheit hätten Großspender noch komplizierte Vereinskonstruktionen genutzt, um ihre Unterstützung der AfD zu verschleiern. Doch Stöcker scheine kein Problem damit zu haben, seine Unterstützung offen mit einer so hohen Spende kundzutun.

„Dass Superreiche nun auch offen die AfD unterstützen, ist ein beunruhigendes Zeichen für die Normalisierung dieser extrem rechten Partei“, so Eschmann. „Es ist ein Skandal, dass es in Deutschland überhaupt möglich ist, dass Superreiche mit Millionenspenden den politischen Wettbewerb nach ihren Interessen verzerren können. In keinem anderen EU-Land fließen solche Summen an Parteien, auch weil es in den meisten Fällen Obergrenzen gibt, wie viel gespendet werden darf. Deutschland muss dringend nachziehen und ebenfalls einen Parteispendendeckel einführen, um sich vor undemokratischer Einflussnahme durch Superreiche zu schützen.

Spende aus der Schweiz

Vor einigen Jahren hatte die AfD wegen einer Spende aus der Schweiz erheblichen Ärger: Im Jahr 2017 überwies die Firma PWS Pharmawholesale International AG in 18 Tranchen mehr als 132.000 Euro an den AfD-Kreisverband Bodensee. Der Betreff der Überweisungen lautete „Wahlkampfspende Alice Weidel“.

Im Bundestag wurde dann auch ein Apotheker aus Zürich befragt, der bei PWS verantwortlich war. Er sagte aus, dass die Überweisungen nur „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“ getätigt worden seien. Dabei sei ihm nicht einmal klar gewesen, dass es sich um ein Konto der AfD handelte.

Auf Bitten der AfD hatte der Apotheker dann eine Liste mit 14 Namen geschickt, bei denen es sich um die Spender handeln sollte. Der Anwalt des Apothekers räumte später allerdings ein, dass es sich bei den Namen auf der übersandten Liste um Strohmänner handele. In Wahrheit stamme das Geld nur aus einer einzigen Quelle. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR rückte die Familie des deutschen Milliardärs Henning Conle in den Fokus.

Die Ermittlungen gegen AfD-Verantwortliche wurden später eingestellt, da ihnen keine aktive Mitwirkung an der Aufstückelung von Spenden zur Verschleierung nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte über mehrere Jahre gegen Weidel und Mitglieder ihres AfD-Kreisverbands am Bodensee ermittelt.

Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte im Bundestag erklärt, sie verfüge „nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei“. Die Bundestagsverwaltung belegte die Partei mit einer Strafzahlung von rund 396.000 Euro. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte eine Klage der AfD gegen den Bescheid ab.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Rechtlicher Rahmen für Weitergabe an Dritte
ePA-Daten: Zu Marktforschungszwecken verboten
Mehr aus Ressort
Mehr Geld für Verbändetochter
Gedisa: Bayern beschließt Sonderumlage
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Vermisst: Gesundheitspolitik im Wahlkampf!
Weiteres
Kein Lagerwertverlustausgleich bei 2,5 mg
Mounjaro wird teurer»