Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen derzeit schwer kranke Patienten auch Cannabisarzneimittel nutzen. Nach Angaben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verfügten aktuell 779 Patienten über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Genehmigung gilt in 744 Fällen für den Ankauf von Cannabisblüten und in 45 Fällen für den Kauf von Cannabisextrakten.
Die Apotheken berechnen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Cannabismedizin 15 bis 20 Euro pro Gramm. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an getrockneten Cannabisblüten schätzt das BMG auf 540 Euro im Schnitt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1800 Euro.
Von Anfang 2011 bis Mitte Juni 2016 haben danach 1190 Patienten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis gestellt. In den weitaus meisten Fällen wurde die Erlaubnis erteilt. Derzeit befänden sich noch zahlreiche Anträge in der Bearbeitung. Einige Anträge seien auch zurückgenommen worden, antwortet das BMG.
Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden sollen, gehören Schmerzen, darunter schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose (62 Prozent), ADHS (12 Prozent) und das Tourette-Syndrom (4 Prozent).
Das BMG verweist in seiner Antwort auf den kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf mit dem Ziel, schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Krankenkassen mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgen zu können. Bisher müssten die Patienten die Kosten der Therapie in der Regel selbst tragen.
Ziel des Gesetzes sei zudem, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs im Allgemeinen gefährdet wird.
Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität solle der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter strengen Auflagen erlaubt und vom BfArM als staatliche „Cannabisagentur“ kontrolliert werden. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland starten könne, solle die Versorgung mit Medizinalcannabis über Importe gedeckt werden.
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