Im Mai hat das Bundeskabinett beschlossen, Cannabis zu medizinischen Zwecken freizugeben. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, begründete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seinen Gesetzentwurf. Jetzt meldet der Bundesrat Änderungswünsche an.
Patienten ohne therapeutische Alternative sollen laut Gesetzentwurf getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten, wenn es für sie keine alternative Therapie gibt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll somit erweitert werden. Bislang ist sie grundsätzlich auf Fertigarzneimittel in jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten begrenzt. Nun sollen die Krankenkassen Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen bezahlen können.
Die Erstattung ist aber an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft. Hier haken die Länder ein. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats spricht sich gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme der Patienten an einer begleitenden Studie aus. An der Erhebung soll zwar festgehalten werden; die Daten sollen dem BfArM von den behandelnden Ärzten nach Zustimmung des Versicherten aber nur anonymisiert übermittelt werden.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei Cannabis in Form von getrockneten Blüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol erfolgen sollte. Ohne diese Vorgabe würden verschiedene Qualitäten mit unterschiedlicher Wirkung vertrieben. Die Standardisierung sei auch aus medizinischen Gründen zwingend geboten.
Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ab. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler sagte: „Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“ Auch Gröhe lehnt eine Legalisierung der Droge ab: „Es hat der Versachlichung der Diskussion über Medizinalhanf gut getan, das klar zu trennen.“ Die liberalen Regeln in anderen Ländern seien kein Argument für eine generelle Legalisierung. „Viele Länder in Skandinavien, zum Teil auch in Holland, sind alles andere als glücklich über den Weg, den sie damals eingeschlagen haben.“
Wichtig sei die Begleitforschung, „weil wir noch mehr wissen müssen über den wirklichen Nutzen“, erklärte Gröhe. Die weitere Beratung des Gesetzes erfolgt jetzt im Bundestag. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
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