Medizinalhanf

DAC/NRF: Monographie für Cannabis

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Berlin -

Die Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) will zügig Cannabis-Monographien entwickeln. „Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten“, kündigte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), als Reaktion auf den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Gesetzentwurf zur Verordnungsfähigkeit von Cannabis an.

Apotheken sollen künftig nicht nur Fertigarzneimittel und Rezepturen, sondern auch Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität abgeben dürfen. Ein entsprechender Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wurde im Januar vorgelegt.

Danach sollen Arzneimittel auf Cannabisbasis verkehrs- und verschreibungsfähig werden. Um die Versorgung zu gewährleisten, soll der Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt werden. Die Kassen sollen die Kosten übernehmen.

Die Kommission will die Monographien spätestens bei Inkrafttreten des Gesetzes fertig haben. Weil es verschiedene Cannabis-Sorten gebe, die sich hinsichtlich ihres Gehalts der verschiedenen Inhaltsstoffe und damit auch in ihrer Wirkung unterschieden, fordert die BAK, dass Ärzte bei der Verordnung von Cannabis-Blüten auf dem Rezept aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Dosierung und damit auch die Sorte angeben.

Auf Ablehnung stößt bei der BAK, dass die Patienten sich zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichten müssen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Bis Ende 2018 soll der Einsatz von Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten oder Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon untersucht werden. Die Auflage sei im System der Erstattungsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) „strukturfremd“, so die BAK.

Als Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium wies Kiefer darauf hin, dass das DAC/NRF intensiv an der Entwicklung einer Monographie für Cannabis arbeite. „Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten“, so Kiefer.

Cannabis als Joint zu rauchen – egal ob zusammen mit Tabak oder alleine – sei zur Krankheitsbehandlung aus Apothekersicht nicht akzeptabel. „Das Rauchen von Tabak ist zudem immer gesundheitsschädlich“, so Kiefer.

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