Bundesrat

NRW: Medikationsplan mit Apothekern APOTHEKE ADHOC, 22.06.2015 15:30 Uhr aktualisiert am 24.06.2015 11:38 Uhr

Berlin - 

Im E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sind die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans bislang außen vor. Dabei sehen sie sich für diese Aufgabe prädestiniert. Ein neuer Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen (NRW) könnte vor der Sommerpause dafür sorgen, dass die Apotheker doch noch berücksichtigt werden.

Das Land will erreichen, dass auch Apotheker die Medikationspläne erstellen können. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz will die nordrhein-westfälische Regierung demnächst in den Bundesrat einbringen. Dieser tagt Anfang Juli wieder, das letzte Mal vor der Sommerpause. Das Bundeskabinett hatte Gröhes Gesetzesentwurf Ende Mai gebilligt.

„Mit diesem Antrag soll Versicherten die Wahlmöglichkeit gegeben werden, den Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans gegenüber einem Vertragsarzt oder einer Apotheke geltend zu machen“, heißt es vom in der Sache federführenden Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen hat schon Unterstützung signalisiert.

Damit könnten die Vorstellungen der ABDA doch noch umgesetzt werden. Diese hatte von Anfang gefordert, dass die Apotheker bei den Medikationsplänen mit den Medizinern gleichgesetzt werden. Dem Vernehmen nach wurde die Formulierung der ABDA, dass der Patient neben seinem Arzt auch eine von ihm gewählte Apotheke mit der Erstellung eines Medikationsplans beauftragen kann, im NRW-Antrag aufgenommen.

In Gröhes Entwurf tauchen die Apotheker bislang nicht auf. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Apotheker erst einbeziehen, wenn die Medikationspläne auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, dann gegebenenfalls auch mit einer Honorierung.

Denn während die Ärzte laut den aktuellen Plänen schon mit einer Vergütung rechnen dürfen, ist auch hierbei für die Apotheker bislang nichts vorgesehen. Die aktuelle Beratungspauschale decke die Aktualisierung des Medikationsplans ab, so das BMG.

Aus Sicht der ABDA ist der derzeit geplante Medikationsplan allein ohnehin nichts wert. Der Auflistung müsse zwingend eine Medikationsanalyse vorangehen. Hier wollen die Apotheker ins Spiel kommen und so doch noch ein zusätzliches Honorar erreichen.