Die Hausärzte sehen beim Medikationsplan keinen anderen Leistungserbringer neben sich: Der Gesetzgeber soll nach Meinung des Deutschen Hausärzteverbands (DHÄV) die Fachärzte wieder streichen, die es in den Kabinettsentwurf geschafft hatten. Stattdessen sollen die Kollegen gesetzlich verpflichtet werden, alle relevanten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt für die Apotheken.
Der DHÄV begrüßt die Einführung des einheitlichen Medikationsplans als „richtige und sinnvolle Ergänzung der Versorgung der Versicherten“. Berücksichtigt werden sollen alle verordneten sowie nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie Medizinprodukte, die für die Pharmakotherapie von Bedeutung sind.
Allerdings sollten Versicherte bereits ab drei verordneten Medikamenten einen Anspruch auf Erstellung, Aktualisierung und Aushändigung durch ihren Hausarzt haben – und nur durch diesen. In seiner Stellungnahme zum E-Health-Gesetz fordert der DHÄV die Rückkehr zum ursprünglichen Referentenentwurf.
Vielmehr sollten Versicherte gegenüber anderen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken „Anspruch auf tagesaktuelle Weitergabe der Verordnungs- und Abgabedaten an den von ihnen gewählten Hausarzt“ haben. Dieser soll den Medikationsplan aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Medikation eingetreten ist.
Es sei keineswegs so, dass mit- oder weiterbehandelnde Ärzte dem Hausarzt jeweils aktuell die von ihnen veranlassten Arzneimittelverschreibungen übermittelten, schreibt der DHÄV. „Entsprechendes gilt erst recht für die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch – unterschiedliche – Apotheken.“ Solange der Medikationsplan nicht Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte sei, sollten alle anderen Leistungserbringer explizit zur Weitergabe der Daten verpflichtet werden.
Ähnlich argumentiert die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): „Der Versicherte hat Anspruch darauf, dass die weiteren behandelnden Ärzte dem Hausarzt die für den Medikationsplan relevanten Informationen zur Verfügung stellen.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) würde die Entscheidung, wer den Medikationsplan anlegt, gerne den Versicherten überlassen. „Viele Patienten haben keinen Hausarzt mehr oder möchten möglicherweise einen anderen Arzt oder ihren Apotheker mit der Erstellung des Medikationsplans betrauen“, heißt es in der Stellungnahme. „Diese Optionen sollten bestehen, um sicherzustellen, dass der Patient selbst entscheiden kann, wem er vertraut und welche Leistungserbringer ihn unterstützen sollen.“
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