E-Health-Gesetz

Medikationsplan: „Fauler Kompromiss“

, Uhr
Berlin -

Ergänzungen ja, Honorar nein: Die Apotheken sollen beim Medikationsplan nun doch eingebunden werden. Doch zufrieden sind sie nicht. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), kritisiert, dass die Rolle der Apotheke auf „eine Art Assistenzfunktion“ beschränkt wird. Dass die Apotheker für diese Leistung nicht vergütet werden sollen, hält er für „rechtlich fragwürdig“.

Das E-Health-Gesetz und die geplante Änderung standen im Mittelpunkt des Parlamentarischen Frühstücks des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, dessen Vorsitzender Becker ist. Er sprach sich erneut dafür aus, dass die Apotheker parallel und gleichberechtigt zu den Ärzten mit der Erstellung des im Gesetz vorgesehenen Medikationsplans betraut werden.

Die Einbindung der Apotheker bei der Ergänzung bereits bestehender Pläne ist aus Beckers Sicht ungenügend: „Sie rufen mit dieser Regelung die Kompetenz und die Erfahrung der Apotheker nicht ab“, kritisierte er. Die Apothekerschaft habe in den vergangenen Monaten immer wieder betont, warum eine starke Einbindung der Apotheker für Patienten und somit auch das System sinnvoll wäre.

Doch stattdessen sollen Apotheker dazu verpflichtet werden, auf Wunsch des Patienten die erstellten Pläne zu ändern – ohne dass eine Honorierung für diese Leistung vorgesehen sei. „Wenn dann im Gesetz abschließend eine Leistungspflicht definiert wird, die auf der ärztlichen Seite honoriert wird, auf der apothekerlichen Seite aber nicht, dann ist etwas faul“, moniert Becker.

Beim Parlamentarischen Frühstück kündigte Becker an, dass man die abschließenden gesetzlichen Formulierungen und die darin enthaltenen Verpflichtungen nun sehr genau prüfen werde, um abschließend über weitere Schritte zu entscheiden. „Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich an dieser Stelle zumindest anzuzweifeln“, so der DAV-Chef. Kein Berufsstand könne nach den Buchstaben des Grundgesetzes zu unbezahlter beziehungsweise unhonorierter Arbeit verpflichtet werden.

Union und SPD haben sich gestern auf einen Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz geeinigt. Demnach sollen die Apotheker verpflichtet werden, den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Die Erstellung des Plans und die dafür vorgesehene Vergütung sollen allerdings den behandelnden Ärzten vorbehalten bleiben.

Die Berichterstatter der Koalitionspartner, Katja Leikert (CDU) und Dirk Heidenblut (SPD), hatten vor einer Woche verschiedene Versionen eines möglichen Änderungsantrags diskutiert. In einer Variante hieß es: „Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.“ Offenbar wurde diese Fassung nun von den Fraktionen abgenickt. Am Donnerstag soll das E-Health-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte