Medikationsplan

BPAV: Honorar nur für Blisterapotheken

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Berlin -

Nach dem aktuellen Stand gehen die Apotheker in Sachen Medikationsplan leer aus. Zu Recht, findet der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV): „Es ist leider schlüssig, wenn der Gesetzgeber dem Arzt die Medikationsplankompetenz aufgrund seiner Therapiehoheit zuspricht und dorthin die Honorierung lenkt“, meint der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann.

Ohne pharmazeutischen Mehrwert außerhalb der Beratung, für die es das Fixhonorar gebe und die auch andere Heilberufe für sich in Anspruch nähmen, würden es Apotheken weiterhin schwer haben, in eine zusätzliche Honorierung einbezogen zu werden, so Holdermann. Aus seiner Sicht ist nun genau das eingetreten, wovor der BPAV schon immer gewarnt hat: „Der Apotheker wird zur pharmazeutischen Hilfskraft.“

Im Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz ist geregelt, dass Ärzte Medikationspläne erstellen und aktualisieren, und dafür eine Vergütung erhalten. Die Apotheker gehen zunächst leer aus. Sie dürfen die Pläne zwar auch aktualisieren. Allerdings ist keine Vergütung vorgesehen. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums ist diese Leistung mit dem Fixhonorar abgegolten. Erst wenn die Pläne elektronisch geführt und gepflegt werden, könnten die Apotheker eine neue Leistung geltend machen.

Aus Sicht des BPAV dürfen die verblisternden Apotheker aber nicht von der Honorierung ausgenommen werden. „Als Monopolinhaber auf die Produktion individueller Arzneimittel liefern schon seit Jahren zumindest verblisternde Apotheken den erwünschten und nachweislichen Mehrwert bei der Versorgungsqualität“, so Holdermann.

Anders als die verordnenden Ärzte hätten die Apotheker permanent den Gesamtüberblick über die verabreichte Medikation, da sie diese wöchentlich individuell für den Patienten herstellten. Dies gilt Holdermann zufolge insbesondere dann, wenn der Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist.

Die Medikationspläne für die „'verblisterten' Patienten“ stehen demnach schon heute elektronisch zur Verfügung und sind Grundlage einer Bestandsführung der Tabletten und des Rezeptmanagements. Im Rahmen des E-Health-Gesetzes das Erstellen von „funktionslosen Papierplänen“ zu honorieren, erscheine vor diesem Hintergrund rückwärtsgewandt.

Auch anderswo regt sich Kritik an dem Entwurf des E-Health-Gesetzes: Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, und Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, haben bereits Nachbesserungen gefordert. Aus ihrer Sicht kann der Medikationsplan nur gemeinsam von Arzt und Apotheker erstellt und aktualisiert werden.

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