Ärzte: Softwarehäuser zocken uns ab APOTHEKE ADHOC, 09.01.2017 12:45 Uhr
Seit dem 1. Oktober haben Patienten mit drei und mehr regelmäßigen Medikationen einen Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans. Nicht bekannt ist, wie der Medikationsplan in Arztpraxen und Apotheken angenommen wird: Bei den Kassenärzten liegen noch keine der Zahlen vor. Stattdessen beklagt sich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, über die hohen Preise der Softwareanbieter und wirft ihnen „Umsatzmaximierung“ vor.
Die Einführung des Medikationsplans sei ein gesetzlicher Auftrag gewesen, den KBV und die Partner der Selbstverwaltung umgesetzt hätten, so die KBV. Leider sei das Preisgebahren der Praxissoftware-Anbieter aber „sehr unterschiedlich ausgeprägt“. Während einige Anbieter die notwendigen Anpassungen der Software kostenlos umsetzten, erhöben andere teilweise „erhebliche Kosten“. Gassen: „Den Auftrag des Gesetzgebers im Rahmen des eHealth-Gesetzes haben wir pünktlich erfüllt, vor allem deshalb, weil der Medikationsplan dem Patienten zugute kommt.“
Es könne nun aber nicht sein, dass so manches Unternehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller viel Geld von den niedergelassenen Ärzten verlange, die notwendigen Änderungen in die Praxis-Verwaltungs-Systeme einzupflegen. Zur Höhe der Preisforderungen will sich die KBV nicht äußern: „Wir mischen uns in die Preisgestaltungen nicht ein. Es geht aber um die Verhältnismäßigkeit“, so ein KBV-Sprecher. Die Rede ist aber von bis zu mehreren Hundert Euro für die notwendige Aktualisierung der Praxissoftware.
„Immerhin handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatzmaximierung einiger Anbieter dienen darf – und zwar auf Kosten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ich appelliere an die Hersteller, ihre Preispolitik im Falle des Medikationsplans zu überdenken“, so Gassen weiter. Leider dürfe die KBV keine eigenen Software entwickeln.
Trotzdem müsse sich die Ärzteschaft überlegen, ob sie in Fällen wie der vom Gesetzgeber verlangten Umsetzung eines digitalen Medikationsplans eigene kostenlose Programmmodule herstellen könne. Gassen: „Dafür brauchen wir aber die Unterstützung der Politik, die die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen müsste.“
Eingeführt wurde der Medikationsplan zum 1. Oktober 2016. Apotheker dürfen den vom Arzt erstellten Medikationsplan nur ergänzen. Vorausgegangen war der Einführung eine lange Diskussion über die Rolle der Apotheker. Vergeblich hatte die ABDA eine gleichberechtigte Rolle der Apotheker mit dem eigenständigen Recht auf Erstellung von Medikationsplänen und eine Honorierung dafür gefordert.
Nach drei Monaten liegen noch keine aussagekräftigen Daten über die Akzeptanz des neuen Medikationsplans vor. Offenbar gab es aber keinen Run auf das neue Angebot. Es wird noch dauern, bis erste Bilanz gezogen werden kann: „Über Daten zum ersten Abrechnungsquartal verfügen wir noch nicht. Das wird auch noch einige Wochen dauern“, teilt die KBV mit.
Die Vertreterversammlung der KV Berlin sah sich zudem durch das Honorar von nur vier Euro provoziert und verabschiedetet bereits im Oktober eine Resolution zum Medikationsplan. Darin lehnten die Berliner Ärzte die „derzeitigen Konditionen zur Erstellung von Medikationsplänen ab“.
„Die vereinbarten Vergütungen sind keinesfalls kostendeckend und stellen durch ihren geringen Umfang eine Provokation dar. Zudem sind die Haftungsfragen für Eigenmedikation des Patienten und Vormedikation durch andere Ärzte nicht geklärt. Wir fordern deshalb die KBV auf, die rechtlichen Fragen zu klären und mit den Kassen eine Finanzierung der Hard- und Softwarekosten sowie eine bessere, der ärztlichen Tätigkeit angemessene Vergütung zu verhandeln“, so die Berliner Ärzte.
Auch ihre Kollegen in Hessen waren vom Medikationsplan wenig begeistert: „Zusätzliche Kosten für Einführung des Medikationsplans nicht auf Ärztinnen und Ärzte abwälzen“, lautet die Überschrift einer dortigen Resolution. Überlegungen, die Ärzte an den Kosten für die Einführung des Medikationsplans zu beteiligen, erteilte die Vertreterversammlung einstimmig eine Absage. Die Kosten hätten vielmehr die Hersteller von Arztinformationssystemen (AIS) zu tragen. Für Hausärztechef Dr. Ulrich Weigeldt ist der Medikationsplan ein „1 Euro-Job“. „Lachhaft“ findet das Honorar auch Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI).