Cent-Beträge, maximal 4 Euro Lothar Klein, 26.09.2016 11:05 Uhr
Vier Euro Honorar pro Jahr erhalten die Ärzte ab 1. Oktober für die Ausstellung des neuen Medikationsplans. „Das Ausstellen der neuen Medikationspläne kann damit pünktlich beginnen“, so Regina Feldmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie sei froh, dass quasi noch in letzter Minute eine Lösung gefunden wurde. Das sehen viele Ärzte anders: : Für Hausärztechef Dr. Ulrich Weigeldt ist das ein „1 Euro-Job“ und „läuft auf passiven Widerstand der Hausärzte hinaus“. „Lachhaft“ findet das Honorar auch Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI).
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab Oktober vier Euro als Einzelleistungsvergütung für Patienten, die nicht chronisch krank sind. Für Chroniker gibt es pauschal einen Zuschlag auf die bereits bestehende Pauschale. Vereinbart sind 1,04 Euro – unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist.
Fachärzte können für die Erstellung des Medikationsplans bei neuen Patienten auch die Einzelleistung abrechnen. Für Patienten, die dauerhaft in Behandlung sind, erhalten die meisten Fachgruppen einen Zuschlag auf die Grundpauschale, ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist. Der Wert liegt zwischen zwei und neun Punkten. Es werden also also maximal 94 Cent im Quartal gezahlt. Die Ärztezeitung hat errechnet, dass ein Kardiologe mit 1500 Patienten im Quartal für den neuen Medikationsplan ein zusätzliches Honorar von knapp 300 Euro erhält.
Neben der Vergütung haben KBV und GKV-Spitzenverband im neuen Paragrafen 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte auch Näheres zum Anspruch der Versicherten geregelt. Danach stellen Vertragsärzte einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – erfolgen.
Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Klargestellt wurde ferner, dass Hausärzte zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet sind, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich.
Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.
Das Honorar liegt deutlich niedriger als bei vergleichbaren Modellen, die auf regionaler Ebene gestartet wurden: Bei ARMIN sind beispielsweise für die Aufnahme der Medikation im ersten Quartal 97,30 Euro vereinbart.
Der Medikationsplan wird den Patienten zunächst in schriftlicher Form ausgehändigt. Erstellt wird er aber in der Regel mit dem Computer: Dazu benötigen die Praxen das sogenannte Medikationsplan-Modul (MP-Modul), mit eine einfache Verwaltung des Medikationsplans mit der Praxissoftware möglich ist. Die Softwarehäuser wurden aufgefordert, die Verordungssoftware um den bundeseinheitlichen Medikationsplan zu ergänzen und von der KBV zertifizieren zu lassen.
Falls die Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthält, können Ärzte übergangsweise bis zum 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Spätestens mit Beginn des zweiten Quartals muss dann jedoch der bundeseinheitliche Plan verwendet werden. Die Ärzte können die in ihren Praxissystemen gespeicherten Medikationen der Patienten per Knopfdruck in den neuen Medikationsplan übertragen.
Eingetragen werden können auch Hinweise zur Einnahme, zum Beispiel der zeitliche Abstand zur Mahlzeit oder zu anderen Arzneimitteln. Dafür steht die Spalte „Hinweise“ zur Verfügung. Entsprechende Hinweistexte werden von einigen Arzneimitteldatenbankanbietern standardmäßig zur Auswahl bei den betroffenen Arzneimitteln angeboten.
Mit einem entsprechenden Barcode-Scanner kann der Medikationsplan unkompliziert eingelesen werden. Anschließend kann der eingelesene Plan elektronisch mit der Praxissoftware aktualisiert werden. Die Anschaffung eines Barcode-Scanners ist nicht verpflichtend, empfiehlt sich jedoch für Ärzte, die häufig geänderte Pläne einlesen müssen, da der Aufwand des „Abtippens“ so entfällt.
Zum Ausdruck empfiehlt die KBV ihren Ärzten einen Laserdrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi. Für den Ausdruck kann normales DIN-A4-Papier verwendet werden. Vordrucke sind nicht erforderlich.
In die Software der Apotheker soll ebenfalls das MP-Modul zur Verfügung stehen. Mit dem dazugehörigen Barcode-Scanner können dann auch die Apotheker den Medikationsplan in ihren Computer einlesen und dort um weitere Arzneimittel ergänzen.