Medikationsplan

Gröhe: Baustein für Arzneimittelsicherheit

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Start des Medikationsplans am 1. Oktober als „wichtigen Baustein“ zum sicheren Umgang mit Arzneimitteln gewürdigt: „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln.“ Im Medikationsplan würden alle Arzneimittel, die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Die Ärzte müssten Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Gröhe: „Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.“

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen laut BMG durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies seien in der Regel die Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.

„Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert“, betonte Gröhe. Das sehen die Apotheker jedoch anders. „Ein Medikationsplan ist sinnvoll, ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement allerdings nur ein erster Schritt. Aber es ist ein Konstruktionsfehler und eine Schieflage, dass beim Umgang mit dem Medikationsplan die Fachkompetenz der Apotheker nicht stärker eingebunden wird“, erklärte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK).

Ab 2018 soll der Medikationsplan laut BMG zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.

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