Patientendaten

Keine Briefsammlung mehr bei Kassen

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Berlin -

Bestimmte Patientendaten darf der Arzt nur dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mitteilen. Die Krankenkassen dürfen die Unterlagen dagegen nicht einsehen. Gegen diese Regelung wurde offenbar regelmäßig verstoßen. Daher plant die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Strukturreform der Krankenhausversorgung ein neues Übermittlungsverfahren für die empfindlichen Daten.

Die Linke hatte kritisiert, dass im derzeit angewandten Umschlagverfahren zu oft gegen den Datenschutz verstoßen würde. Aktuell würden Ärzte die für Einzelfallbegutachtung benötigten personenbezogenen Daten in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse senden – mit Bitte um ungeöffnete Weiterleitung an den MDK.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hatte in ihrem 25. Tätigkeitsbericht beanstandet, dass dieses Umschlagverfahren oft nicht datenschutzkonform durchgeführt werde. So würden Umschläge geöffnet; die Krankenkassen erhielten Kenntnis von Angaben, die ausschließlich für den MDK bestimmt seien. Die „Ärzte Zeitung“ berichtete, dass Krankenkassen künftig niedergelassene Ärzte nicht mehr dazu auffordern dürfen, ihnen Unterlagen für den MDK in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden.

Die Bundesregierung widersprach diesem Bericht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken: Im Gesetzesentwurf zur Krankenhausversorgung sei vorgesehen, dass neben dem MDK weiterhin auch die Krankenkasse für den MDK personenbezogene Daten bei Leistungserbringern anfordern könne. Die Daten dürften künftig jedoch nur noch direkt an den MDK geschickt werden. Das Umschlagverfahren soll also beendet werden.

Zugleich werde aktuell zwischen dem GKV-Spitzenverband und dessen Medizinischem Dienst (MDS), der BfDI und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt, wie die Neuregelung umgesetzt werden solle, so die Bundesregierung weiter.

Da die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen werde und um Behinderungen in der Bearbeitung von Leistungsanträgen zu vermeiden, solle es eine Übergangsphase geben. In diesem Zeitraum dürfe weiterhin das Umschlagverfahren zur Datenübermittlung angewandt werden. Die datenschutzkonforme Umsetzung werde beispielsweise Voßhoff kontrollieren, Verstöße sollen „konsequent beanstandet“ werden.

Die Linken interessierten sich in ihrer Kleinen Anfrage auch dafür, welche Konsequenzen Krankenkassen oder der MDK bei Nichteinhaltung des Datenschutzes zu erwarten hätten. Voßhoff könne die Fälle nur prüfen und beanstanden; Sanktionsmöglichkeiten stünden ihr keine zur Verfügung, teilte die Bundesregierung mit. Das Bundesversicherungsamt (BVA) dagegen könne bei Rechtsbrüchen der Krankenkassen Aufsichtsmittel anwenden und Geldbußen verhängen. Verstöße der MDK könne die im jeweiligen Bundesland zuständige oberste Verwaltungsbehörde mit Aufsichtsmitteln sanktionieren.

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