MDK-Gutachten

155 Behandlungsfehler mit Todesfolge

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Berlin -

Patienten und Angehörige haben im vergangenen Jahr bei ihren Krankenkassen häufiger einen Verdacht auf Behandlungsfehler geltend gemacht. In 155 Fällen starben die Patienten laut den Gutachtern an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden Komplikationen. 1294 Patienten erlitten einen Dauerschaden. Das teilte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei der Präsentation seiner Fehlerstatistik 2014 mit.

Die Zahl der MDK-Gutachten wegen eines Verdachts auf Fehler stieg binnen eines Jahres um rund 80 auf 14.663 an. Ein Drittel der Vorwürfe bezog sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von allgemeiner Chirurgie, innerer und Zahnmedizin.

In 3796 Fällen erkannten die Gutachter einen Behandlungsfehler, durch den die Patienten geschädigt wurden. Ein Drittel der Fehler passiere bei einem operativen Eingriff – ein Viertel bereits bei der Erhebung des Befundes. „Es ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen“, betonte die MDK-Ärztin Dr. Astrid Zobel. „Die Zahlen sprechen dafür, dass von einer Entwarnung keine Rede sein kann“, sagte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. Was bekannt sei, sei nur die „Spitze eines Eisberg“.

Zählt man die Vorwürfe dazu, die Patienten bei Gutachterstellen der Ärzteschaft geltend machen, kommt man auf rund 6000 bestätigte Fehler im vergangenen Jahr, wie ein Sprecher der Bundesärztekammer (BÄK) bestätigte. Diese Zahlen liegen aber noch nicht komplett vor. Nicht gezählt werden Fälle, bei denen sich Patienten direkt an Gerichte oder Haftpflichtversicherungen wenden.

Behandlungsfehler sind nach MDK-Darstellung in der Regel kein Verstoß einzelner Ärzte zum Beispiel wegen Unfähigkeit – sondern sie passieren in komplexen Abläufen vor allem im Krankenhaus. Dabei komme es durchaus immer wieder zu drastischen Fällen.

So seien in 34 Fällen Tupfer, abgerissene Drainage-Stücke oder Führungsdrähte im Patienten zurückgeblieben. In 67 Fällen kam es zu einem vermeidbaren Druckgeschwür. Insgesamt gab es in Deutschland laut Krankenhaus-Statistik zuletzt knapp 19 Millionen Klinikbehandlungen im Jahr.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn verwies darauf, dass die Koalition bereits bewirkt habe, dass Kassen ihre Versicherten aktiv beratend unterstützen müssen, wenn es einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gebe. Kathrin Vogler (Linke) hingegen warf der Koalition vor, zu wenig gegen die immer weiter passierenden Fehler zu tun. „So kommen die meisten Behandlungsfehler weiterhin nicht ans Licht und geschädigte Patienten erhalten kein Recht“, sagte sie.

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