EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy sieht bei seinen Vorstößen gegen das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken keinen Raum für Kompromisse. In seiner Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Dr. Andreas Schwab weist McCreevy eine Erweiterung des derzeitigen beschränkten Mehrbesitzes zurück. Eher schon sei die Subventionierung von Landapotheken unter bestimmten Kriterien möglich - allerdings aus Sicht der Kommission nicht erforderlich.
Schwab, der es mit einer Anfrage aus dem November 2006 - „Ist der Kommission bekannt, dass die Niederlassungsfreiheit für Apotheker in Deutschland durch eine Anzahl von Vorschriften behindert wird...?" - in Fachkreisen zu einer gewissen Prominenz gebracht hatte, wollte bei seinem zweiten Anlauf im März wissen, ob die Beschränkung „in gelockerter Form des Verbots eines Besitzes von mehr als 10 Apotheken mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wäre“.
McCreevy antwortete, jedes Verbot des Besitzes „von mehr als einer bestimmten Anzahl von Apotheken eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt“. Zwingende Gründe für Einschränkungen sowohl von Fremd- und Mehrbesitz sieht der EU-Kommissar bekanntermaßen ohnehin nicht: „Es scheint andere Maßnahmen zu geben, die im Hinblick auf die Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Arzneimittelversorgung angemessener sind.“ Dazu zählen laut McCreevy „beispielsweise die unabhängige (sic!) und fachkundige Beratung durch einen ausgebildeten Apotheker in allen Filialen sowie eine Finanzierung, Organisation und Personalausstattung der Filialen, durch die eine Arzneimittelversorgung von hoher Qualität für alle Bürger jederzeit gewährleistet ist“.
Laut McCreevy gibt es keine Hinweise darauf, „dass die Möglichkeit des Fremdbesitzes sich negativ auf die Qualität der Arzneimittelversorgung auswirkt“. Im Gegenteil: Externe Gutachter hätten „eine negative Korrelation festgestellt zwischen den nach Ansicht der Kommission unverhältnismäßigen Besitzbeschränkungen und der Qualität der Versorgung“, so McCreevy. Die von dem EU-Kommissar angeführte Ecorys-Studie wird allerdings von verschiedenen Experten wegen ihrer methodischen und statistischen Mängel kritisiert.
Schwab hatte außerdem gefragt, ob ein finanzieller Ausgleich für Apotheken im ländlichen Raum mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. McCreevy hält eine solche Unterstützung nicht für erforderlich. Als von der EU genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe sei sie aber rechtlich denkbar, wenn „der gewährte Ausgleich den Nettokosten entspricht“ und „keine Überkompensierung vorliegt“.
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