Video-Interview vdek

„Maßstäbe der Präqualifizierung könnten ungleich sein“ Yvette Meißner, 21.12.2010 07:30 Uhr

Berlin - 

Der Hilfsmittelmarkt steht vor einem Umbruch: Noch in diesem Jahr will der GKV-Spitzenverband die so genannten Präqualizierungsstellen benennen. Sie sollen in Zukunft prüfen, welche Leistungserbreinger zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt sind. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich beworben und wartet auf die Entscheidung. Christian Bumiller, designierter Leiter der Prüfstelle, sprach mit APOTHEKE ADHOC über die Bestimmungen des neuen Systems und die möglichen Probleme.


ADHOC: Was versteht man unter Präqualifizierung?

BUMILLER: Unter Präqualifizierung versteht man die vorgelagerte Eignungsprüfung von Leistungserbringern, die in Zukunft am Vertragsgeschehen bei den Krankenkassen teilnehmen wollen.


ADHOC: Bleiben bestehende Verträge gültig?

BUMILLER: Es sind Übergangsfristen festgelegt worden vom GKV-Spitzenverband. Grundsätzlich gilt, dass Leistungserbringer, die einen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben - und dieser Vertrag die Präqualifizierung auch nicht vorsieht -, weiterhin Leistungserbringer von Hilfsmitteln sein können.


ADHOC: Wie lange gilt eine Präqualifizierung?

BUMILLER: Eine erworbene Präqualifizierung gilt für den Zeitraum von fünf Jahren - im Gegensatz zu dem alten Zulassungsverfahren, das unbefristet ausgestellt worden ist.


ADHOC: Wo können sich Apotheker präqualifizieren lassen?

BUMILLER: Bei jeder Präqualifizierungsstelle, die auch diesen Versorgungsbereich prüft, die diese sektorale Lösung anbietet. Insofern sind sie am Markt vollkommen frei und müssen sich nicht an eine bestimmte Stelle binden, sondern können am Markt entscheiden, wer für sie die beste Leistung zu der besten Qualität und auch zu dem besten Preis anbieten wird.



ADHOC: Wie präqualifiziert sich eine Apotheke mit mehreren Filialen?

BUMILLER: Grundsätzlich ist es so, dass mehrere Filialen präqualifiziert werden können. Sie müssen aber für jede Filiale dieses Verfahren durchlaufen. Apotheken haben aber die Möglichkeit, dies in einem Verfahren zu machen und Synergien nutzen, weil sie weniger Unterlagen einreichen müssen.


ADHOC: Wie flexibel sind die Kriterien?

BUMILLER: Wenn sich im Rahmen der Praxis herausstellen sollte, dass es immer wieder Differenzen in der Auslegung gibt oder Alternativen, dann muss der GKV-Spitzenverband dies in den Kriterien übernehmen und diese gegebenenfalls überarbeiten. Denn alle Stellen müssen nach diesen Kriterien arbeiten, und das muss eingehalten werden.


ADHOC: Könnten Prüfstellen ungleiche Maßstäbe anwenden?

BUMILLER: Die Gefahr, dass unterschiedliche Entscheidungen von den Präqualifizierungsstellen getroffen werden, sehe ich durchaus. Wenn ich das allein mit der bisherigen Praxis im Zulassungsbereich vergleiche: Dort sind wenige Kassenverbände tätig gewesen, und selbst dort gab es schon Meinungsverschiedenheiten in der Bearbeitung der Anträge. Wenn jetzt bis zu 30 Präqualifizierungsstellen am Markt sein werden, kann sicherlich nicht ausgeschlossen werden, dass unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.


ADHOC: Müssen die Kassen die Präqualifizierung anerkennen?

BUMILLER: Die ausgestellten Präqualifizierungen müssen unabhängig von der Stelle, die sie ausgestellt hat, grundsätzlich anerkannt werden von den Krankenkassen. Keine Kasse darf diese Bestätigung ablehnen.


ADHOC: Wann werden die Kriterien zur Fortbildung festgelegt?

BUMILLER: Mit der Ausarbeitung der Fortbildungskriterien wird im zweiten Zug begonnen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, bereits im Frühjahr nächsten Jahres Gespräche mit den Leistungserbringerorganisationen aufzunehmen, um die Fortbildungskriterien zu definieren. Insofern gehen wir davon aus, dass es noch dauern wird, bis sie konkret festgelegt worden sind.