Maskendeals: Abgeordnete waren nicht bestechlich Patrick Pehl, 12.07.2022 15:24 Uhr
Die CSU-Abgeordneten Nüßlein und Sauter haben von Maskenbeschaffungen im Jahr 2020 profitiert. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht haltbar ist. Rund 1,8 Millionen Euro sollen geflossen sein.
Der BGH sieht in der Maskenaffäre den Tatbestand der Bestechlichkeit als nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft. Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Dr. Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten. Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro.
BGH bestätigt Urteile
Dass dies den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfülle, hatte vor dem BGH auch das Oberlandesgericht München entschieden. Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen. „Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht“, entschied der BGH.
Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.