Maskenaffäre: Nüßlein schweigt im U-Ausschuss Patrick Hollstein, 12.05.2022 15:13 Uhr
Im Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags haben die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein wie erwartet die Aussage verweigert. Dieses Recht steht ihnen zu, weil gegen sie nach wie vor staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren laufen.
Ziel des Ausschusses ist es, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären. Das Gesundheitsministerium betonte wiederholt, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden.
Der einstige Bundestagsabgeordnete Nüßlein trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium und den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.
Nüßlein und Sauter, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften im Jahr 2020 Geld bekommen haben sollen, haben aber vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) bereits einen Erfolg erzielt: Das OLG teilte bereits im November mit, dass es im Handeln der beiden Beschuldigten „den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt“ sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München legte dagegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein – dort steht eine Entscheidung noch aus. Nüßlein und Sauter selbst hatten die Vorwürfe stets bestritten.
Erneut – zum zweiten Mal – krankheitsbedingt abgesagt hat Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Der Ausschussvorsitzende Winfried Bausback (CSU) kündigte nun an, die Vernehmungsfähigkeit Tandlers vom gerichtsärztlichen Dienst des Oberlandesgerichts München begutachten lassen zu wollen.
Gegen Tandler, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften Provisionen erhielt, wird etwa wegen eines Anfangsverdachts des Gewerbesteuerbetrugs ermittelt. Ein Sprecher Tandlers hatte aber auf dpa-Anfrage gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens „auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen werden“. Tandler und ihr Mit-Gesellschafter wiesen „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“.