Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht, wenn es sich weiter weigern sollte, eine Presseanfrage zur Maskenbeschaffung eindeutig zu beantworten. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben vom Donnerstag dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt.
Zuvor hatte das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster das Ministerium bereits verpflichtet, dem Zeitungsverlag die Frage zu beantworten, auf wessen Veranlassung akzeptiert worden sei, dass eine bestimmte Firma für ihre Maskenlieferung bezahlt worden sei, obwohl diese lange nach einer gesetzten Frist erfolgt sei.
Das Ministerium antwortete daraufhin, dass dies auf Entscheidungen beruhe, die unter anderem von „dem Bundesministerium für Gesundheit unter Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten im Bundesministerium“ getroffen worden seien. Der Zeitungsverlag gab sich damit nicht zufrieden, und das Verwaltungsgericht Köln gab ihm recht. Gegen den Beschluss kann das Ministerium Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
APOTHEKE ADHOC Debatte