2,3 Milliarden Euro Schaden

Masken-Deals: Lauterbach fordert BGH-Prüfung dpa/ APOTHEKE ADHOC, 04.07.2024 17:10 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hofft nach der juristischen Niederlage in Köln auf eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof, um den finanziellen Schaden zu minimieren. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Beim Organisieren von Schutzausrüstung zu Beginn der Pandemie griff der Staat teils zu ungewöhnlichen Methoden – dazu laufen immer noch rund 100 Klagen der Lieferanten. Das könnte allerdings teuer werden: Insgesamt 2,3 Milliarden Euro muss der Bund möglicherweise noch zahlen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) glaubt, den Schaden noch minimieren zu können.

Lauterbach will drohende Milliardenrisiken für den Bund infolge von Maskenkäufen zu Beginn der Corona-Krise möglichst gering halten. „Ich arbeite an einer Minimierung des Schadens“, sagte der SPD-Politiker nach einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags in Berlin. Er glaubt, dass ein maximaler Schaden von 2,3 Milliarden Euro abgewendet werden könne, machte er mit Blick auf den Streitwert aktueller Klageverfahren deutlich.

Prüfung durch den Bundesgerichtshof

Lauterbach sagte, dass der Bund nach einer juristischen Niederlage am Oberlandesgericht Köln eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) begehre. Das Gericht in Köln hatte kürzlich eine Klausel für ungültig erklärt, die besagte, dass Maskenlieferungen an den Bund bis zum 30. April 2020 erfolgen mussten, um bezahlt zu werden. Diese Klausel benachteilige die Lieferanten unverhältnismäßig, so der Richter. Das Ministerium hätte den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen, falls diese nicht fristgerecht oder in unzureichender Qualität erfolgt waren.

Der Gesundheitsminister glaubt, dass sich zum Schluss die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durchsetzen werde. Er räumte aber ein, dass damals „ein sehr anfälliges Verfahren“ gewählt worden sei, weswegen es nun Auseinandersetzungen gebe. Der Minister sicherte erneut volle Transparenz zu.

Festpreise ohne Verhandlung

Hintergrund sind Verträge zu Beginn der Pandemie 2020, als Masken knapp, aber dringend benötigt waren. Um schneller Masken für das Gesundheitswesen zu beschaffen, hatte das Ministerium ein besonderes Verfahren angewendet. Dabei kamen Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande. Vielfach verweigerte das Ressort später die Bezahlung und machte Qualitätsmängel geltend. Daraufhin klagten Lieferanten. Aus schwelenden Streitfällen sind noch in etwa 100 Fälle mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben worden, wie das Ministerium mitgeteilt hatte.