Versorgungsgesetz

Machtspiele in Erkner

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Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche über Neuregelungen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beraten. Im brandenburgischen Erkner stellte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Diskussionspapier vor. Nach den Verhandlungen herrscht Konsens darüber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Länder bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung mehr Kompetenzen erhalten sollen. Doch über die Frage, wie viel Macht die Länder in der Versorgungsplanung erhalten, herrscht derzeit noch Uneinigkeit.

Um die ärztliche Bedarfsplanung effektiver zu gestalten, soll der G-BA laut BMG-Papier bei der Strukturierung der Planungsbereiche künftig zwischen hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisiert fachärztlicher Versorgung differenzieren. Die derzeitige Regelung, nach der die Planungsbereiche den Stadt- und Landkreisen entsprechen, soll demnach flexibilisiert werden.

Zudem soll der G-BA in seine Planungen demografische Aspekte der einzelnen Regionen sowie die Morbiditätsentwicklung berücksichtigen. „In dieser Frage herrscht Konsens“, so eine Sprecherin des hessischen Gesundheitsministeriums, das derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) inne hat.


Dass die Länder mehr Mitspracherechte erhalten sollen, steht ebenfalls fest: Der zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landesverbänden der Krankenkassen aufgestellte Bedarfsplan soll in Zukunft den Landesbehörden zur Zustimmung vorgelegt werden. Laut BMG sollen die Länder zudem ein Teilnahmerecht an Sitzungen des G-BA haben und Beschlüsse beanstanden dürfen. Das reicht den Ländern jedoch nicht: „Neben einem Beteiligungsrecht wollen wir auch ein Stimmrecht“, so die Sprecherin des hessischen Gesundheitsministeriums.

Zudem sieht das BMG-Papier vor, dass Mediziner mit „höherer Versorgungsqualität“ mit ihren regionalen Vertragspartnern Preiszuschläge für ihre Leistungen aushandeln dürfen. Außerdem soll die Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung gefördert werden: Sobald es einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf gibt, sollen die Kliniken an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen dürfen.

Bei der Nachbesetzung von Arztpraxen sollen dem BMG zufolge künftig Versorgungsaspekte eine größere Rolle spielen: So sollen Bewerber, die „besondere Versorgungsbedürfnisse“ erfüllen können, besonders berücksichtigt werden. Zudem sollen Mediziner ihre Praxen nur dann in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verlegen können, wenn dadurch keine Schwächung der lokalen Versorgung entsteht.

Beim nächsten Treffen am 6. April wollen sich Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) und die Ländervertreter über die offenen Fragen einigen. Bis dahin müssen sich die Länder über die Vorschläge des BMG beraten.

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