Rx-Boni

Maag: „Die Diskussion über die Gleichpreisigkeit kann man führen“ APOTHEKE ADHOC, 13.12.2018 17:38 Uhr

Berlin - 

Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat den Vorschlag zur Boni-Deckelung ihres Parteikollegen Jens Spahn kritisiert. Bei der ersten Beratung des Entwurfs des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Bundestag nutzte sie ihre Redezeit auch für einen kurzen Abstecher über Apotheken.

Maag ging in ihrer Rede zum TSVG auch auf die flächendeckende Versorgung ein: „Aus aktuellem Anlass ist mir und meinen Kollegen aus der AG Gesundheit auch die aktuelle Diskussion um die Versorgung mit Apotheken ein Anliegen.“ Ihre Haltung zum Versandhandelsverbot sei bekannt. „Die Diskussion über die Gleichpreisigkeit kann man führen. Aber Boni, die ausschließlich ausländische Versandhändler gewähren dürfen, tragen ganz sicher nicht dazu bei, dass eine flächendeckende Apothekerversorgung erhalten bleibt“, sagte Maag in Richtung des Gesundheitsministers.

Bereits Mitte November hatte sie in einem Brief an einen Apotheker die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Versender kritisiert. Es könne nicht sein, dass sich heimische Apotheken an die Preisbindung halten müssten, ausländische Versender Preisnachlässe und Boni gewähren dürften. „Hier muss der Gesetzgeber handeln“, so Maag: „Wir brauchen eine Lösung, die dem Zustand vor dem EuGH-Urteil entspricht, das könnte beispielsweise auch über eine Vertragslösung zwischen Kassen und den EU-Versendern geschehen.“ Dazu gehörten auch „weitergehende Reformen in der Apothekervergütung“.

Die hatte Spahn am Dienstag bei der ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin vorgestellt: Teil des Pakets war auch ein Deckel für Rx-Boni. Dabei wir die Möglichkeit der Boni-Gewährung für ausländische Apotheken auf 2,50 Euro je abgegebener Packung begrenzt. So soll dem Urteil des EuGH mit dem festgestellten erschwerten Marktzugang ausländischer Versandapotheken durch Ermöglichung der Boni-Gewährung Rechnung getragen werden.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Kassenpatienten in Deutschland künftig schneller an Arzttermine kommen. Praxisärzte sollen mindestens 25 statt 20 Stunden für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Die bisher je nach Ländern unterschiedlichen Telefon-Servicestellen für Termine sollen bundesweit zu Rund-um-die-Uhr-Angeboten ausgebaut werden. Ärzte sollen Zuschläge bekommen, wenn sie neue Patienten aufnehmen oder auf dem Land arbeiten.